Änderungen an Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.05.2014(Aufhebung)§ 2 Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk
vom 24. April 2013 (BAnz AT 29.04.2013 V1)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
11. Malerarbeitsbedingungenverordnung (11. MalerArbbV)
V. v. 24.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 112
-
10. Malerarbeitsbedingungenverordnung (10. MalerArbbV)
V. v. 27.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V3
-
9. Malerarbeitsbedingungenverordnung (9. MalerArbbV)
V. v. 25.04.2017 BAnz AT 28.04.2017 V1, 01.06.2017 V1
-
Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk
V. v. 14.07.2014 BAnz AT 18.07.2014 V1

-
Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk
V. v. 25.05.2012 BAnz AT 31.05.2012 V2

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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