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Artikel 4 - Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (DLKonjStatGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Artikel 1 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. April 2013.

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