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Änderung § 8 UVP-V Verteidigung vom 08.09.2015

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§ 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.09.2015 geltenden Fassung
§ 8 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.09.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 94 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
(Text alte Fassung)

§ 8 Unterrichtung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit


(Text neue Fassung)

§ 8 Unterrichtung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit


(Textabschnitt unverändert)

Der Bericht nach § 3 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung enthält eine Aufstellung der einzelnen Fälle, die zur Anwendung der Verordnung geführt haben, sowie eine zusammenfassende Darstellung.