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Synopse aller Änderungen der Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung am 20.04.2018
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 20. April 2018 durch Artikel 1 der 3. FeVAusnV3ÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der 3. FeVAusnV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 20.04.2018 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 20.04.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 10.04.2018 BGBl. I S. 446 |
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(Textabschnitt unverändert) § 2 | |
(Text alte Fassung) 1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. 2 Sie tritt mit Ablauf des 30. April 2018 außer Kraft. | (Text neue Fassung) 1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft. 2 Sie tritt mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft. |
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