Artikel 1a - Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (21. BWahlGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1a Änderung des Wahlstatistikgesetzes


Artikel 1a ändert mWv. 3. Mai 2013 WStatG § 4

In § 4 Satz 4 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2002 (BGBl. I S. 412) geändert worden ist, wird das Wort „fünf" durch das Wort „sechs" ersetzt.



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