Artikel 10 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung (IndEmissRLUV k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung


Artikel 10 ändert mWv. 2. Mai 2013 27. BImSchV § 9

In § 9 der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung vom 19. März 1997 (BGBl. I S. 545), die durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 632) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 26 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" durch die Wörter „§ 29b Absatz 2 in Verbindung mit § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" ersetzt.



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