Zitierungen von § 10a 13. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a 13. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 13. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 13. BImSchV Kontinuierliche Messungen (vom 23.12.2017)
... kontinuierlichen Messungen gemäß Absatz 1 abzusehen. (8) Bei Anwendung von § 10a bleiben die Anforderungen zur Messung und Überwachung an der jeweiligen Einzelquelle nach den ...
§ 22 13. BImSchV Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen (vom 23.12.2017)
... den jeweils maßgebenden Emissionsgrenzwert nach den §§ 4 bis 10a und den nach § 11 jeweils im Jahresmittel einzuhaltenden Emissionsgrenzwert ...
§ 30 13. BImSchV Übergangsregelungen (vom 23.12.2017)
... die Anforderungen des § 6 Absatz 3a, 7a, § 7 Absatz 1a und 4, § 8 Absatz 7a sowie § 10a dieser Verordnung ab dem 29. Oktober 2018. (2) Abweichend von Absatz 1 gelten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 4007
Artikel 1 1. BImSchV13ÄndV
... wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe zu § 10a eingefügt: „§ 10a Kompensationsmöglichkeit in ... der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe zu § 10a eingefügt: „ § 10a Kompensationsmöglichkeit in Raffinerien". b) Die Angabe zu § 11 wird ... nicht überschritten werden." 7. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Kompensationsmöglichkeit in Raffinerien ... 7. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Kompensationsmöglichkeit in Raffinerien (1) Abweichend von den in den ... c) Der folgende Absatz 8 wird angefügt: „(8) Bei Anwendung von § 10a bleiben die Anforderungen zur Messung und Überwachung an der jeweiligen Einzelquelle nach den ... die Anforderungen des § 6 Absatz 3a, 7a, § 7 Absatz 1a und 4, § 8 Absatz 7a sowie § 10a dieser Verordnung ab dem 29. Oktober 2018." c) Nach Absatz 3 wird folgender ...


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