Zitierungen von § 13 17. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 17. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 17. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 17. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 16.02.2024)
... geschlossenen Behältnissen befördert oder zwischengelagert wird, 5. entgegen § 13 Absatz 1 Satz 2 Strom nicht erzeugt, 6. entgegen § 14 einen Messplatz nicht oder nicht richtig ...
§ 28 17. BImSchV Übergangsregelungen (vom 16.02.2024)
... die Anforderungen aus § 3 Absatz 1 Satz 2, § 4 Absatz 1 Satz 5, § 10 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 für bestehende Anlagen ab dem 4. Dezember 2025. Satz 2 gilt ...
Anlage 7 17. BImSchV (zu § 13 Absatz 3) Energieeffizienz von Abfallverbrennungsanlagen (vom 16.02.2024)
 
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Zitat in folgenden Normen

KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung (KNV-V)
Artikel 1 V. v. 28.04.2015 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 V. v. 06.07.2021 BGBl. I S. 2514
§ 9 KNV-V Verhältnis zu anderen Vorschriften (vom 15.07.2021)
... 7 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie § 13 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1044, 3754) bleiben ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
Artikel 1 BImSchV17uaÄndV Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Energieeffizienz". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Energieeffizienz". b) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst:  ... „Anlage 6 (zu § 4 Absatz 1) Umweltmanagementsysteme Anlage 7 (zu § 13 Absatz 3 ) Energieeffizienz von Abfallverbrennungsanlagen". 2. In § 1 Absatz 2 Nummer 1 ... Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder weniger nicht anzuwenden." 10. § 13 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 13 Energieeffizienz". b) Der Wortlaut wird Absatz 1. c) Die folgenden ... a) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 8 Absatz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1, § 13 Satz 1 oder Satz 2 , § 24 Absatz 4 Satz 1 oder Satz 2 oder § 28 Absatz 2" durch die Wörter ... § 9 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) In Nummer 5 werden die Wörter „ § 13 Satz 2 aus der dort genannten Wärme" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz ... „§ 13 Satz 2 aus der dort genannten Wärme" durch die Wörter „ § 13 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. c) Nummer 14 wird aufgehoben. d) In Nummer 20 wird ... die Anforderungen aus § 3 Absatz 1 Satz 2, § 4 Absatz 1 Satz 5, § 10 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 für bestehende Anlagen ab dem 4. Dezember 2025. Satz 2 gilt entsprechend. ... der Anlage umfasst, im Intervall von drei Jahren nachzuweisen. Anlage 7 (zu § 13 Absatz 3 ) Energieeffizienz von Abfallverbrennungsanlagen  ...


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