Zitierungen von § 11 BMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 BMG Meldebescheinigung (vom 01.05.2022)
... wird unentgeltlich erteilt. (4) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3  ...
§ 18a BMG Meldedatensatz zum Abruf (vom 27.07.2022)
... zum Abruf bereitgestellt. (3) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3  ...
§ 55 BMG Regelungsbefugnisse der Länder (vom 27.07.2022)
... diesem Fall gelten die §§ 4, 5, 6 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 7, 8, 10, 11 und 40 entsprechend. (4) Durch Landesrecht kann das Muster der Meldescheine für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 1. BMGuaÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... darf auch an die amtliche Statistik übermittelt werden." 3. In § 11 Absatz 2 Nummer 3 werden nach der Angabe „§ 51" die Wörter „oder ein ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 16 2. DSAnpUG-EU Änderung des Bundesmeldegesetzes
... gespeichert sind und an die betroffene Person übermittelt werden." 10. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 5 2. BMGÄndG Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes
... wird durch Rechtsverordnung nach § 56 Absatz 1 Nummer 6 festgelegt." 3. In § 11 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 40 Absatz 4" durch die Angabe „§ 40 Absatz 5" ... wird unentgeltlich erteilt. (4) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 entsprechend. § 18a Meldedatensatz zum Abruf (1) Die ... zum Abruf bereitgestellt. (3) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 entsprechend." 6. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ...


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