Das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom
16. März 2005 (BGBl. I S. 762), das zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 1 Satz 3 sowie die §§ 5 und 25 Absatz 2 werden aufgehoben.
- 2.
- § 23 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Nummer 1 wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 2 wird die Angabe „Nr. 1" durch die Angabe „Nr. 2" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Mai 2013.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Peter Altmaier