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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice (1. AgrarFachkAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.05.2013 BGBl. I S. 1250 (Nr. 24); Geltung ab 18.05.2013
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:


Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Mai 2013 AgrarFachkAusbV § 5, § 6

Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2157) wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Absatz 4 Nummer 4 wird das Wort „vier" durch das Wort „drei" und die Angabe „20" durch die Angabe „30" ersetzt.

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 wird im Wortlaut vor Buchstabe a das Wort „vier" durch das Wort „drei" ersetzt.

bb)
In Nummer 4 wird das Wort „drei" durch das Wort „zwei" ersetzt.

cc)
In Nummer 7 wird die Angabe „120" durch die Angabe „90" ersetzt.

b)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 4 wird das Wort „drei" durch das Wort „zwei" und die Angabe „15" durch die Angabe „30" ersetzt.

bb)
In Nummer 7 wird die Angabe „120" durch die Angabe „90" ersetzt.

c)
Absatz 8 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „40" durch die Angabe „35" ersetzt.

bb)
In Nummer 3 wird die Angabe „15" durch die Angabe „20" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Mai 2013.


Schlussformel



Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

In Vertretung Robert Kloos