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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

Artikel 2 - Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag (KrFoGRglG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

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