Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§
6 Absatz 2 Satz 2 des
Hebammengesetzes vom
4. Juni 1985 (BGBl. I S. 902), das zuletzt durch Artikel
39 des Gesetzes vom
6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
-
- „Zur Vorbereitung auf den Beruf sollen Teile der praktischen Ausbildung, die die Schwangerenvorsorge, die außerklinische Geburt sowie den Wochenbettverlauf außerhalb der Klinik umfassen, bis zu einer Dauer von 480 Stunden der praktischen Ausbildung bei freiberuflichen Hebammen oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Ausbildung ermächtigt sind. Das Erreichen des Ausbildungsziels darf dadurch nicht gefährdet werden."
In §
6 Absatz 2 Nummer 5 der
Approbationsordnung für Ärzte vom
27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
7. Januar 2013 (BGBl. I S. 34) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Rettungsassistent," die Wörter „als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter," eingefügt.
In Anlage
2 der
Bundespolizei-Laufbahnverordnung vom
2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2408) werden in der Zeile Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Spalte Bildungsvoraussetzungen nach den Wörtern „Rettungsassistentin oder Rettungsassistent nach dem
Rettungsassistentengesetz" die Wörter „oder als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter nach dem
Notfallsanitätergesetz" eingefügt.
Die Artikel
1,
3 und
4 treten mit Ausnahme des Artikels
1 §
11 am 1. Januar 2014 in Kraft. Das
Rettungsassistentengesetz vom
10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), das zuletzt durch Artikel
19 des Gesetzes vom
2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2014 außer Kraft. Artikel
1 §
11 und Artikel
2 treten jeweils am Tag nach der Verkündung*) dieses Gesetzes in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Mai 2013.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Gesundheit
Daniel Bahr