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Zitierungen von § 5 PassG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PassG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 PassG Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe (vom 01.01.2024)
... Für Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt worden sind, ist § 5 Absatz 2 in der bis einschließlich 31. Dezember 2020 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.  ... die ab dem 1. Januar 2021, aber vor dem 1. Januar 2024 beantragt worden sind, ist § 5 Absatz 2 in der bis einschließlich 31. Dezember 2023 geltenden Fassung weiterhin ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1566; 2007 I. 2316
Artikel 1 PassGuaÄndG Änderung des Passgesetzes (vom 13.10.2007)
... Einziehung, Sicherstellung und Pflichten des Inhabers enthalten." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Gültigkeitsdauer (1) Der ... Inhabers enthalten." 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Gültigkeitsdauer (1) Der Reisepass, der Dienstpass und der Diplomatenpass sind ...

Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271
Artikel 1 PassAuswMOG Änderung des Passgesetzes
... des Innern und für Heimat" ersetzt. 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) Absatz 4 ... (1) Für Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt worden sind, ist § 5 Absatz 2 in der bis einschließlich 31. Dezember 2020 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.  ... die ab dem 1. Januar 2021, aber vor dem 1. Januar 2024 beantragt worden sind, ist § 5 Absatz 2 in der bis einschließlich 31. Dezember 2023 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden." ...

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Artikel 3 StARModG Folgeänderungen
... vom 30. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 291) wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 5 wird aufgehoben. 2. § 15 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 ...

Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2744
Artikel 1 PassAuswRÄndG Änderung des Passgesetzes
... 9a eingefügt: „9a. Versionsnummer des Passmusters,". 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „sechs ... „(3) Für Kinderpässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt worden sind, ist § 5 Absatz 2 in der bis einschließlich 31. Dezember 2020 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Für ... 31. Dezember 2020 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Für deren Verlängerung gilt § 5 Absatz 4 Satz 2 und 3 in der ab dem 1. Januar 2021 geltenden ...
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