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Zitierungen von § 18 PassG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 PassG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 PassG Ordnungswidrigkeiten (vom 05.08.2019)
... 15 Nr. 3, 4 oder 5 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder 5. entgegen § 18 Absatz 3 Satz 2 eine Kopie weitergibt. (3) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder ...
 
Zitat in folgenden Normen

Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 71
§ 172 TKG Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
... darf ihnen abweichend von § 20 Absatz 2 Satz 2 des Personalausweisgesetzes und § 18 Absatz 3 Satz 2 des Passgesetzes ein Vertriebspartner eine elektronische Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1566; 2007 I. 2316
Artikel 1 PassGuaÄndG Änderung des Passgesetzes (vom 13.10.2007)
... des Passes oder der Identität des Inhabers zu löschen." 11. Dem § 18 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Beförderungsunternehmen ... ersetzt und folgende Nummer 5 angefügt: „5. entgegen § 18 Abs. 4 personenbezogene Daten ausliest, verarbeitet oder nicht oder nicht rechtzeitig löscht ...

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 4 eIDKGEG Änderung des Passgesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 2310) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 18 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „weitergeben" ein Komma und die Wörter „es sei denn, ...

Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises
G. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2310
Artikel 3 EIdNFG Änderung des Passgesetzes
... vornehmen oder die Vornahme dieser Handlung durch Dritte veranlassen wird." 2. § 18 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Pass darf nur vom Passinhaber oder von anderen ... 2 Nummer 5 wird durch die folgenden Nummern 5 bis 5b ersetzt: „5. entgegen § 18 Absatz 2 eine Seriennummer verwendet, 5a. entgegen § 18 Absatz 3 Satz 2 eine Kopie ... „5. entgegen § 18 Absatz 2 eine Seriennummer verwendet, 5a. entgegen § 18 Absatz 3 Satz 2 eine Kopie weitergibt, 5b. entgegen § 18 Absatz 3 Satz 3 Daten erhebt ... 5a. entgegen § 18 Absatz 3 Satz 2 eine Kopie weitergibt, 5b. entgegen § 18 Absatz 3 Satz 3 Daten erhebt oder". b) In Absatz 4 werden nach der Angabe „Absatzes 1" ...
 
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