Zitierungen von § 21 PassG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 PassG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 PassG Zuständigkeit (vom 01.11.2023)
... es dieser Ermächtigung nicht. (4a) Für das Führen des Passregisters nach § 21 ist die Passbehörde zuständig, welche den Pass ausgestellt hat. (5) ...
§ 27a PassG Regelungsbefugnisse der Länder (vom 01.09.2021)
... 22a Absatz 2 Satz 6 eingerichtet werden. In diesem Fall gelten § 4 Absatz 3 Satz 3, § 21 Absatz 4 und § 22a Absatz 2 Satz 6 bis 9 entsprechend. Macht ein Land von der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467
Artikel 7 RegMoG Änderung des Passgesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 2744) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 21 Absatz 2 wird nach Nummer 9 folgende Nummer 9a eingefügt: „9a. Identifikationsnummer ...

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1346
Artikel 2 PAuswGuaÄndG Änderung des Passgesetzes
... Hundert" durch die Wörter „bis zu 300 Prozent" ersetzt. 9. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Nr. 12 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1566; 2007 I. 2316
Artikel 1 PassGuaÄndG Änderung des Passgesetzes (vom 13.10.2007)
... durch die Wörter „Das Auswärtige Amt" ersetzt. 13. § 21 Abs. 2 Nr. 4 und 12 wird aufgehoben. 14. Nach § 22 wird folgender § 22a ...

Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2281, 3678
Artikel 1 EIdNwG Änderung des Passgesetzes
... § 22a Absatz 2 Satz 6 eingerichtet werden. In diesem Fall gelten § 4 Absatz 3 Satz 3, § 21 Absatz 4 und § 22a Absatz 2 Satz 6 bis 9 entsprechend. Macht ein Land von der Regelungsbefugnis ...

Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271
Artikel 1 PassAuswMOG Änderung des Passgesetzes
... Absatz 4a eingefügt: „(4a) Für das Führen des Passregisters nach § 21 ist die Passbehörde zuständig, welche den Pass ausgestellt hat."  ... Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt. 12. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Artikel 3 StARModG Folgeänderungen
...  b) Nummer 4 wird aufgehoben. c) Nummer 5 wird Nummer 4. 3. § 21 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 15 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ...

Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2744
Artikel 12 PassAuswRÄndG Weitere Änderung des Passgesetzes
... werden, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach Absatz 3 entsprechen." 3. § 21 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 16 wird am Ende der Punkt durch das Wort ...

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 4 PAuswVuaÄndV Änderung der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
... Person dauerhaft verbunden. Die Passbehörde trägt im Passregister gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 17 des Passgesetzes das übermittelte Pseudonym als lichtbildaufnehmende Stelle ein. § 1d ... Die Passbehörde trägt im Passregister als lichtbildaufnehmende Stelle gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 17 des Passgesetzes den Namen des Dienstleisters und die Kennung des verwendeten Lichtbildaufnahmegeräts ein. ... trägt die Passbehörde im Passregister als lichtbildaufnehmende Stelle gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 17 des Passgesetzes die Passbehörde ein. Die Anfertigung des Lichtbilds mit einem eigenen ...


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