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§ 2 - VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)

V. v. 01.06.2013 BGBl. I S. 1414 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 26-14-1 Ausländerrecht
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§ 2 Visa-Warndateinummer



(1) Das Bundesverwaltungsamt vergibt die Visa-Warndateinummer als Geschäftszeichen, wenn folgende Daten gespeichert werden:

1.
Daten einer betroffenen Person, die im eigenen Namen oder für eine Organisation handelt, oder

2.
Daten einer Organisation im Rahmen der freiwilligen Speicherung.

Die Visa-Warndateinummer darf keine Rückschlüsse auf Daten über die betroffene Person oder Organisation zulassen. Sie wird dem Datensatz automatisch zugeordnet.

(2) Die Visa-Warndateinummer darf im Rahmen von Datenübermittlungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Visa-Warndateigesetzes übermittelt werden. Sie darf darüber hinaus nach Speicherung einer Verurteilung in der Visa-Warndatei an diejenige Staatsanwaltschaft übermittelt werden, die die Daten zur Verurteilung an das Bundesverwaltungsamt übermittelt hat. Die empfangende Stelle darf die Visa-Warndateinummer nur im Verkehr mit dem Bundesverwaltungsamt verwenden; eine Weiterübermittlung an Dritte ist unzulässig.

(3) Das Bundesverwaltungsamt stellt sicher, dass bei einer Verwendung der Visa-Warndateinummer für Datenübermittlungen an das Bundesverwaltungsamt oder für Übermittlungsersuchen fehlerhafte Angaben der Visa-Warndateinummer erkannt werden und in diesem Fall keine Verarbeitung der Daten erfolgt.



 

Zitierungen von § 2 VWDG-DV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VWDG-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VWDG-DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage VWDG-DV Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger (vom 24.06.2020)
... an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG; § 5 Abs. 2 VWDG i. V. m. § 2 Abs. 2 Satz 2 VWDG-DV) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ... (§§ 6 und 7 VWDG) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 4   - Staatsanwaltschaf- ten ... (§§ 6 und 7 VWDG) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2   - Auslandsvertretun- gen oder das Bundesamt für  ... (§§ 6 und 7 VWDG) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3   - deutsche Aus- landsvertretungen oder das ... 6 und 7 VWDG) § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3   - deutsche Aus-  ... § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3   - deutsche Aus- landsvertretungen oder das  ...