interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 51 FachKrEG Änderung der Beschäftigungsverordnung ... oder der Ausländer über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt. § 9 Absatz 1 findet keine Anwendung. Im begründeten Einzelfall kann auf den Nachweis deutscher ... des Aufenthaltsgesetzes" ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. 9. In § 9 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 16" durch die Angabe „16b" ersetzt. 10. ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
V. v. 27.10.2020 BGBl. I S. 2268
Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 FachKrEFV Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung ... der Gleichwertigkeit oder die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis erforderlich sind. § 9 findet keine Anwendung." 4. § 6 wird wie folgt gefasst: ... der abschlusserteilenden Stelle auf deren Antrag und Kosten zu bestätigen. (2) § 9 findet keine Anwendung. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt das ... erworbenen Berufsqualifikation zu einer Ausbildung nach Nummer 1 festgestellt hat. § 9 findet keine Anwendung." 11. Dem § 36 wird folgender Absatz 4 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
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