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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (AuslBeschRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Aufenthaltsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2013 AufenthV § 17, § 17a (neu), § 37

Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Februar 2013 (BGBl. I S. 351) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 17 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „§ 16 Satz 1" durch die Wörter „§ 30 Nummer 1 und 2" ersetzt.

b)
Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

„Die Frist nach Satz 1 beträgt für Tätigkeiten nach § 3 der Beschäftigungsverordnung drei Monate innerhalb von sechs Monaten."

2.
Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt:

„§ 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehaben, sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck einer Beschäftigung nach § 30 Nummer 3 der Beschäftigungsverordnung für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb von zwölf Monaten vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit."

3.
§ 37 wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe „§ 16 Satz 1" wird durch die Wörter „§ 30 Nummer 1 und 2" ersetzt.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Die Frist nach Satz 1 beträgt für Tätigkeiten nach § 3 der Beschäftigungsverordnung drei Monate innerhalb von sechs Monaten."

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AuslBeschRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuslBeschRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 5 AsylVfGuaÄndG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... und f der Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499) geändert worden ist, werden jeweils die ...