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Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (KroatienEUBeitrG k.a.Abk.)

G. v. 17.06.2013 BGBl. I S. 1555, 2013 II 680
Geltung ab 01.01.2014, abweichend siehe Artikel 11
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Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2013 AufenthG § 39

In § 39 Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, werden nach der Angabe „(BGBl. 2006 II S. 1146)" die Wörter „oder nach dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union (BGBl. 2013 II S. 586)" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KroatienEUBeitrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KroatienEUBeitrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 KroatienEUBeitrG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die Wörter „nach dem Vertrag vom 25. ...