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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KfzMechTrAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KfzMechTrAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage KfzMechTrAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
... 4 1 Bedienen von Fahrzeugen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Be- dienung ... Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahr- zeugtechnischen Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) herstellerspezifische Vorgaben, Sicherheitsvorschrif- ten und ... und Prüfen an Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Solldaten ermitteln, Messverfahren und Messgeräte  ... Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Arbeits- und Sicherheitsregeln sowie Herstellerricht- linien ... von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Kundenbeanstandungen nachvollziehen, Funktions- kontrolle ... Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Bauteile, Baugruppen und Systeme außer Betrieb nehmen, ... von Unter- suchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Kraftfahrzeuge für gesetzlich vorgeschriebene Prü-  ... Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Räder, Fahrwerks- sowie Karosseriebauteile fahr-  ... Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahr- zeugtechnischen Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) fahrzeugtechnische Systeme, insbesondere Klimaanla- gen, ... von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Diagnose- und Reparaturmöglichkeiten bestimmen b) ... Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Hochvoltkomponenten ersetzen b) elektrische und ... Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Systeme, Komponenten und Schaltkreise der Signal-  ... Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahr- zeugtechnischen Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Fahrzeug und Rahmen gegen unbeabsichtigte Bewe- gungen ... und Prüfen an Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Befestigungspunkte der Auf- und Anbauten prüfen,  ... von Service- und Wartungsarbeiten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) automatische Schmieranlagen auf Funktion prüfen und ... von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Diagnose- und Reparaturmöglichkeiten bestimmen b) Fehler ... Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Hochvoltkomponenten ersetzen b) elektrische und ... Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Systeme, Komponenten und Schaltkreise der Signal-  ... Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahr- zeugtechnischen Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) fahrzeugtechnische Systeme, insbesondere elektri- sche ... von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Motorradrahmen und Vorderradgabel, Schwinge, Dämpfung, ... Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Hochvoltkomponenten ersetzen b) elektrische und ... Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Fahrwerk, insbesondere auf Beladung und Verwen- dung ... Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahr- zeugtechnischen Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Beurteilung von Gefährdungen an Hochvoltfahrzeu- gen ... von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Diagnose- und Reparaturmöglichkeiten bestimmen b) ... Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Hochvoltkomponenten instand setzen und ersetzen b) ... Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Systeme, Komponenten und Schaltkreise der Signal-  ... Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahr- zeugtechnischen Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Bauteile und Systeme auf Funktion prüfen und Er-  ... und Prüfen an Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Oberflächenbeschaffenheit, Fügeflächen und Form-  ... von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Schäden mit Hilfe der Messdaten analysieren b) ... Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Bearbeitungsverfahren für die Instandsetzung von  ... von Unter- suchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) Sondereinbauten und Nachrüstungen an Karosserien un- ter ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes er-  ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-  ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) a) Arbeitsschritte und -abläufe planen und festlegen b) ... 6 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) a) betriebliches Informationssystem zum Bearbeiten von ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7) a) Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen  ...