interne Verweise§ 19 AlkStG Steueranmeldung, Fälligkeit (vom 13.02.2023) ... Die Steuerschuldner nach § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4 haben über die Alkoholerzeugnisse, für die in einem Monat die Steuer entstanden ist, ... einer unrechtmäßigen Entnahme gleich. (2) Die Steuerschuldner nach § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie Satz 3 haben unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben. Die Steuer ist sofort ... Die Steuer ist sofort fällig. (3) Der Steuerschuldner nach § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 7 hat mit dem Antrag auf Genehmigung nach § 10 Absatz 4 oder § 11 Absatz 5 eine ...
§ 26a AlkStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023) ... aber nicht im Steuergebiet zum Verkauf stehen. Für Satz 1 Nummer 2 gilt § 18 Absatz 3 entsprechend. (3) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen ... 1 Nummer 5: derjenige, der die Alkoholerzeugnisse in Besitz hält. § 18 Absatz 8 gilt entsprechend. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch ...
§ 28 AlkStG Verwender ... oder dieser nicht mehr zugeführt werden können, es sei denn, es liegt ein Fall des § 18 Absatz 3 vor. Kann der Verbleib der Alkoholerzeugnisse nicht festgestellt werden, so gelten sie ...
§ 29 AlkStG Steuerentlastung im Steuergebiet (vom 13.02.2023) ... werden, dass der Steuerschuldner innerhalb von vier Monaten ab der Entstehung der Steuer nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 nachweist, dass die Alkoholerzeugnisse in der Annahme befördert wurden, dass für diese ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Siebte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Zitat in folgenden NormenAlkoholsteuerverordnung (AlkStV)
V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 13 AlkStV Fehlmengen im Steuerlager (vom 01.07.2021) ... zurückzuführen sind, gelten als unwiederbringlich verloren gegangen im Sinne des § 18 Absatz 3 des Gesetzes. (2) Bei der Verarbeitung, der Abfüllung und der Lagerung ...
§ 42 AlkStV Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung (vom 13.02.2023) ... unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. (4) In den Fällen des § 18 Absatz 4 des Gesetzes gelten hinsichtlich der Nachweisführung die §§ 33 und 40 entsprechend. ... der Nachweisführung die §§ 33 und 40 entsprechend. Die Frist nach § 18 Absatz 4 Satz 4 des Gesetzes beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Feststellung der ...
Branntweinmonopolabschaffungsgesetz
G. v. 21.06.2013 BGBl. I S. 1650
Artikel 3 BranntwMonAG Inkrafttreten ... Absatz 4, § 15 Absatz 6 auch in Verbindung mit § 16 Absatz 4, § 17 Absatz 7, § 18 Absatz 8, § 19 Absatz 4, § 22 Absatz 5, § 23 Absatz 3, § 24 Absatz 5, § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VStÄndG Änderung des Alkoholsteuergesetzes (vom 29.10.2022) ... in den steuerrechtlich freien Verkehr zur Folge hatte," eingefügt. 10. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... Fälligkeit". b) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 18 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4" durch die Wörter „§ 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 erste ... 18 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4" durch die Wörter „ § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4" ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ ... und Nummer 4" ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ § 18 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie Satz 3" durch die Wörter „§ 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 zweite ... Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie Satz 3" durch die Wörter „ § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie Satz 3" ersetzt. d) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ ... und 6 sowie Satz 3" ersetzt. d) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 18 Absatz 6 Nummer 7" durch die Wörter „§ 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 7" ersetzt und ... 1 werden die Wörter „§ 18 Absatz 6 Nummer 7" durch die Wörter „ § 18 Absatz 7 Satz 1 Nummer 7" ersetzt und werden nach der Angabe „§ 10 Absatz 4" die Wörter ... unrechtmäßigen Eingang" ersetzt. cc) In Satz 2 wird die Angabe „ § 18 Absatz 7" durch die Angabe „§ 18 Absatz 8" ersetzt. c) Absatz 3 ... cc) In Satz 2 wird die Angabe „§ 18 Absatz 7" durch die Angabe „ § 18 Absatz 8" ersetzt. c) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... befinden, aber nicht im Steuergebiet zum Verkauf stehen. Für Satz 1 Nummer 2 gilt § 18 Absatz 3 entsprechend. (3) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen 1. des ... des Absatzes 1 Nummer 5: derjenige, der die Alkoholerzeugnisse in Besitz hält. § 18 Absatz 8 gilt entsprechend. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch ... werden, dass der Steuerschuldner innerhalb von vier Monaten ab der Entstehung der Steuer nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 nachweist, dass die Alkoholerzeugnisse in der Annahme befördert wurden, dass für diese ...
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