§ 20 - Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG)

Artikel 1 G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Geltung ab 04.07.2013; FNA: 7610-19 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 20 Festsetzung von Korrekturposten


§ 20 wird in 9 Vorschriften zitiert

(1) Die Bundesanstalt kann auf die Eigenmittel des Finanzkonglomerats einen Korrekturposten festsetzen, wenn

1.
unbeschadet der Erfüllung der Anforderungen nach § 17 Absatz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 22 Absatz 1 oder nach den §§ 23 bis 25 die Solvabilität des Finanzkonglomerats gefährdet ist oder

2.
bedeutende konglomeratsinterne Transaktionen oder bedeutende Risikokonzentrationen auf Konglomeratsebene die Finanzlage des Finanzkonglomerats gefährden.

(2) 1Die Bundesanstalt darf den Korrekturposten erst festsetzen, wenn die Gefährdung nicht innerhalb einer von der Bundesanstalt gesetzten Frist beseitigt wurde. 2Die Bundesanstalt hat die Festsetzung auf Antrag des übergeordneten Unternehmens eines Finanzkonglomerats ganz oder zum Teil aufzuheben, wenn die Gefährdung wegfällt.

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Zitierungen von § 20 FKAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 FKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FKAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FKAG Aufgaben der Bundesanstalt als Koordinator
... nach § 19 Absatz 1 Nummer 3, c) vor Maßnahmen nach den §§ 20 , 21 Absatz 1, § 23 Absatz 4 und § 28 Absatz 1, wenn dies für die ...
§ 27 FKAG Begründung von Unternehmensbeziehungen (vom 01.01.2014)
... die für die Erfüllung der jeweiligen Pflichten nach den §§ 17 bis 24 erforderlichen Angaben erhält. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, ... Finanzkonglomerats die erforderlichen Angaben für die Zusammenfassung nach den §§ 17 bis 24 nicht beschaffen und an das übergeordnete Unternehmen weiterleiten oder dem ... eines Finanzkonglomerats die für die Erfüllung der Pflichten nach den §§ 17 bis 24 erforderlichen Angaben nicht erhält. --- *) Anm. d. Red.: Die ...
§ 28 FKAG Gemischte Finanzholding-Gesellschaften
... Unternehmen nicht die für die Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene nach den §§ 17 bis 24 erforderlichen Angaben gemäß § 18 Absatz 4 Satz 2 oder § 18 Absatz 4 ...
§ 30 FKAG Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
... Prüfungen, insbesondere die Überprüfung der Richtigkeit der nach den §§ 17 bis 24 übermittelten Daten, zu gestatten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 29 KWG Besondere Pflichten des Prüfers (vom 30.12.2023)
... nach § 51b Absatz 2 und nach § 51c Absatz 1, b) nach den §§ 17, 20 , 23, 25 und 27 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes, c) nach Artikel 4 Absatz 1, 2 ...

Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 78 WpIG Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... nach den §§ 20, 21 und 40, 4. die Anforderungen nach den §§ 17, 20 , 23, 25 und 27 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes, 5. sofern davon betroffene ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 1 CRDIVUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 22, b) nach den §§ 17, 20 , 23 und 27 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes, c) nach Artikel 4 Absatz 1, 2 ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 57 VAG Umfang der Prüfung (vom 19.12.2014)
... Absatz 1 sowie nach § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 18 Absatz 1 bis 4, den §§ 19, 20 , 22 Absatz 1 Nummer 6 und § 23 Absatz 1 und 2 bis 4 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes ...


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