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Artikel 6 - Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen (OrdenErl k.a.Abk.)

E. v. 04.07.1958 BGBl. I S. 422; zuletzt geändert durch Artikel 1 E. v. 29.08.2011 BGBl. I S. 1832
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 1134-4 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
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Artikel 6


Artikel 6 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen der nach den Artikeln 1 und 2 genehmigten Orden und Ehrenzeichen und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung bedarf meiner Genehmigung.

(2) Jede Änderung der Verleihungsbedingungen der nach Artikel 4 als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnung und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.



 

Zitierungen von Artikel 6 Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 OrdenErl verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OrdenErl selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste
E. v. 23.09.2010 BGBl. I S. 1390
Erlass SaGErl
... hat am 30. Mai 2010 Änderungen der Satzung des Ordens beschlossen. Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und ...

Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste
E. v. 20.04.2015 BGBl. I S. 617
Erlass SaGErl
... hat am 1. Juni 2014 Änderungen der Satzung des Ordens beschlossen. Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und ...

Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste
E. v. 31.01.2022 BGBl. I S. 305
Erlass SaGErl
... Hälfte der inländischen Mitglieder des Kapitels an ihr beteiligt." Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 4. Juli 1958 (BGBl. I S. 422) genehmige ich die Satzungsänderungen. Die ...