(1) Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen der nach den Artikeln 1 und 2 genehmigten Orden und Ehrenzeichen und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung bedarf meiner Genehmigung.
(2) Jede Änderung der Verleihungsbedingungen der nach Artikel 4 als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnung und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.
Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste
E. v. 23.09.2010 BGBl. I S. 1390
Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste
E. v. 20.04.2015 BGBl. I S. 617
Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste
E. v. 31.01.2022 BGBl. I S. 305