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§ 44 - Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3 Investmentwesen
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§ 44 Registrierung und Berichtspflichten



(1) 1AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, bei denen die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen,

1.
sind zur Registrierung bei der Bundesanstalt verpflichtet,

2.
weisen sich und die von ihnen zum Zeitpunkt der Registrierung verwalteten AIF gegenüber der Bundesanstalt aus,

3.
legen der Bundesanstalt zum Zeitpunkt ihrer Registrierung Informationen zu den Anlagestrategien der von ihnen verwalteten AIF vor,

4.
unterrichten die Bundesanstalt regelmäßig über

a)
die wichtigsten Instrumente, mit denen sie handeln und

b)
die größten Risiken und die Konzentrationen der von ihnen verwalteten AIF,

um der Bundesanstalt eine effektive Überwachung der Systemrisiken zu ermöglichen,

5.
teilen der Bundesanstalt unverzüglich mit, wenn die in § 2 Absatz 4 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind,

6.
müssen juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften sein und

7.
dürfen nur AIF in der Rechtsform

a)
einer juristischen Person oder

b)
einer Personenhandelsgesellschaft, bei der persönlich haftender Gesellschafter ausschließlich eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Kommanditgesellschaft ist, bei der persönlich haftender Gesellschafter ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, und

bei der die Nachschusspflicht der Anleger ausgeschlossen ist, verwalten.

2Wird der AIF als offener AIF in der Rechtsform der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder der offenen Investmentkommanditgesellschaft aufgelegt, gelten die §§ 108 bis 123 oder die §§ 124 bis 138. 3Wird der AIF als geschlossener AIF in der Rechtsform der Investmentaktiengesellschaft mit fixem Kapital oder als geschlossene Investmentkommanditgesellschaft aufgelegt, gelten die §§ 140 bis 148 oder die §§ 149 bis 161.

(2) AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, bei denen die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen, übermitteln der Bundesanstalt mit dem Antrag auf Registrierung zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Angaben eine Erklärung, nach der

1.
die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und § 2 Absatz 4 Satz 2 und 3 erfüllt sind und

2.
die eingereichten Unterlagen im Hinblick auf die Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummern 6 und 7 vollständig und richtig sind.

(3) (aufgehoben)

(4) 1Die Bundesanstalt bestätigt der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Registrierung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des vollständigen Registrierungsantrags, wenn die Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt sind. 2Die Bundesanstalt versagt der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Registrierung, wenn

1.
nicht alle zum Zeitpunkt der Registrierung erforderlichen Informationen und Unterlagen gemäß den Absätzen 1, 2 und 7 übermittelt oder nicht in der erforderlichen Form übermittelt wurden,

2.
die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft keine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft ist,

3.
die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft AIF in einer anderen als den in Absatz 1 Nummer 7 genannten Rechtsformen verwaltet oder

4.
die Hauptverwaltung oder der satzungsmäßige Sitz der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft sich nicht im Inland befindet.

(5) 1Die Bundesanstalt kann die Registrierung außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufheben, wenn

1.
die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Registrierung auf Grund falscher Erklärungen oder auf sonstige rechtswidrige Weise erwirkt hat,

2.
der Bundesanstalt Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung der Registrierung nach Absatz 4 rechtfertigen würden,

3.
die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nachhaltig gegen die Bestimmungen dieser Vorschrift oder die weiteren gemäß § 2 Absatz 4 anzuwendenden Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt,

4.
die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft schwerwiegend, wiederholt oder systematisch gegen die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes verstoßen hat.

2Statt der Aufhebung der Registrierung kann die Bundesanstalt die Abberufung der verantwortlichen Geschäftsleiter verlangen und ihnen auch die Ausübung ihrer Tätigkeit bei Kapitalverwaltungsgesellschaften untersagen. 3§ 40 Absatz 2 findet entsprechend Anwendung.

(5a) 1Die Registrierung erlischt, wenn die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft

1.
von ihr nicht innerhalb eines Jahres seit ihrer Erteilung Gebrauch macht,

2.
den Geschäftsbetrieb, auf den sich die Registrierung bezieht, seit mehr als sechs Monaten nicht mehr ausübt,

3.
ausdrücklich auf sie verzichtet oder

4.
im Zuge einer Umwandlung nach § 305, § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ihren satzungsmäßigen Sitz ins Ausland verlegt.

2§ 39 Absatz 1 Satz 2 findet entsprechend Anwendung.

(6) Sind die in § 2 Absatz 4 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, hat die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Erlaubnis nach den §§ 20 und 22 innerhalb von 30 Kalendertagen zu beantragen.

(7) Nähere Bestimmungen zu den Pflichten der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Registrierung und zur Vorlage von Informationen, um eine effektive Überwachung von Systemrisiken zu ermöglichen und zur Mitteilungspflicht gegenüber den zuständigen Behörden nach Absatz 1 ergeben sich aus den Artikeln 2 bis 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013.

(8) AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften haben die Meldungen nach Absatz 1 Nummer 4 elektronisch über das Melde- und Veröffentlichungssystem der Bundesanstalt zu übermitteln.

(9) Die Bundesanstalt kann durch Allgemeinverfügung nähere Bestimmungen über Art, Umfang, Form und Turnus der einzureichenden Meldungen nach Absatz 8 und über die zulässigen Datenträger, Datenstrukturen und Übertragungswege festlegen.





 

Frühere Fassungen von § 44 KAGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.12.2023Artikel 12 Kreditzweitmarktförderungsgesetz
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
aktuell vorher 01.04.2023Artikel 2 Fondsstandortgesetz (FoStoG)
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
aktuell vorher 01.03.2023Artikel 15 Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
aktuell vorher 16.08.2021Artikel 2 Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
vom 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
aktuell vorher 02.08.2021Artikel 1 Fondsstandortgesetz (FoStoG)
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
aktuell vorher 26.06.2017Artikel 19 Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
aktuell vorher 11.03.2016Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
vom 03.03.2016 BGBl. I S. 348
aktuell vorher 19.07.2014Artikel 2 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
vom 15.07.2014 BGBl. I S. 934
aktuellvor 19.07.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 44 KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KAGB Ausnahmebestimmungen (vom 16.08.2021)
... 1. die §§ 1 bis 17, 42, 2. § 20 Absatz 10 entsprechend, 3. § 44 Absatz 1, 4 bis 9 , die §§ 45 und 45a, 4. im Hinblick auf eine Vergabe von Gelddarlehen für ...
§ 7 KAGB Sofortige Vollziehbarkeit (vom 19.12.2014)
... 5 Absatz 5a, der §§ 6, 14, 15, 16, 19 Absatz 2 und 3, §§ 39, 40, 41, 42, 44 Absatz 5, § 68 Absatz 7, § 113 Absatz 2 und 3, § 311 Absatz 1 und 3 Satz 1 Nummer ...
§ 7b KAGB Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... gemäß § 38 Absatz 4 Satz 6, e) Registrierungen gemäß § 44 Absatz 4 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 337 Absatz 1 Nummer 1 oder § 338 Absatz 1 Nummer 1, und ... begonnenen Verwaltungsverfahrens einzureichen sind, 3. Mitteilungen gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 , § 61 Absatz 1 Satz 2 bis 4, § 80 Absatz 4 Satz 1, § 176 Absatz 3 Satz 1 und Absatz ...
§ 15 KAGB Einschreiten gegen unerlaubte Investmentgeschäfte (vom 10.06.2017)
... Wird die kollektive Vermögensverwaltung ohne die erforderliche Registrierung nach § 44 oder ohne die erforderliche Erlaubnis nach §§ 20, 21 oder 22 oder nach Artikel 6 der ...
§ 45 KAGB Jahresabschluss und Lagebericht von registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (vom 16.08.2021)
... bei der die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen und auf die § 44 Absatz 1 Nummer 7 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden ist, sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten ...
§ 46 KAGB Jahresabschluss und Lagebericht von extern verwalteten Spezial-AIF, für deren Rechnung Gelddarlehen nach § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergeben werden (vom 16.08.2021)
... Gelddarlehen gemäß § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergibt, und auf den § 44 Absatz 1 Nummer 7 Satz 3 nicht anzuwenden ist, sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten ...
§ 330a KAGB Anzeigepflicht von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften, die die Bedingungen nach Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU erfüllen, beim beabsichtigten Vertrieb von AIF an professionelle und semiprofessionelle Anleger im Inland
... verwaltet werden, die die Bedingungen nach § 2 Absatz 4 erfüllt und gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 1 registriert ist, ebenfalls gestattet und den Vertrieb dieser AIF nicht an höhere ...
§ 335 KAGB Bescheinigung der Bundesanstalt
... Die Bundesanstalt stellt auf Antrag der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, die gemäß § 44 registriert ist, eine Bescheinigung über die Registrierung ...
§ 337 KAGB Europäische Risikokapitalfonds (vom 01.04.2023)
... gelten 1. die §§ 1, 2, 5 Absatz 1 und die §§ 6, 7, 7b, 13, 14, 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7, Absatz 2 und Absatz 4 bis 7 entsprechend sowie 2. die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 345/2013. (2) ...
§ 338 KAGB Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (vom 01.04.2023)
... gelten 1. die §§ 1, 2, 5 Absatz 1 und die §§ 6, 7, 7b, 13, 14, 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7, Absatz 2 und Absatz 4 bis 7 entsprechend sowie 2. die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 346/2013. (2) ...
§ 339 KAGB Strafvorschriften (vom 22.12.2018)
... einer Kapitalverwaltungsgesellschaft betreibt oder 2. ohne Registrierung nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 das Geschäft einer dort genannten AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft betreibt. (2) ...
§ 340 KAGB Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... Erklärungen oder auf sonstige rechtswidrige Weise erwirkt hat, 15. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 4 , auch in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013, oder entgegen § 44 ... 1 Nummer 4, auch in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013, oder entgegen § 44 Absatz 8 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
§ 343 KAGB Übergangsvorschriften für inländische und EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften (vom 16.08.2021)
... 22 oder, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 Absatz 4 erfüllen, die Registrierung nach § 44 zu beantragen. (2) EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften, die vor dem 22. Juli ...
§ 345 KAGB Übergangsvorschriften für offene AIF und AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren (vom 22.12.2018)
... Spezial-AIF im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 bis zum Eingang des Antrags auf Registrierung nach § 44 bei der Bundesanstalt, spätestens jedoch bis zum 21. Juli 2014, die Vorschriften des ...
§ 353 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF (vom 01.08.2022)
... die geschlossene inländische Publikums-AIF verwalten und am 16. August 2021 nach § 44 Absatz 1 und 4 in der bis zum 16. August 2021 geltenden Fassung registriert waren, weil sie die Bedingungen nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anlageverordnung (AnlV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 769; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 10 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
§ 2 AnlV Anlageformen (vom 17.07.2020)
... eine Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs verfügt oder nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs registriert ist, oder von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem Staat des EWR oder in ... der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder mit der Registrierung nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs vergleichbar ist, sowie von Anteilen und Aktien an geschlossenen ausländischen ...

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ( § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 4, 4a und 5 KAGB; § 44 Absatz 3 in Verbindung mit ... (§ 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 4, 4a und 5 KAGB; § 44 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 5 KAGB; § 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7 ... Ab- berufung und Untersagung der Ausübung der Tätigkeit (§ 40 Absatz 1, § 44 Absatz 5 Satz 2 , § 113 Absatz 3, § 119 Absatz 5, § 128 Absatz 4, § 147 Absatz 5, § ...

Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 16e FinDAG Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen (vom 30.12.2023)
... und Unternehmen, 5. AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften mit einer Registrierung nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs . (4) Die Umlagepflicht nach Absatz 2 entsteht mit Erteilung oder der Fiktion ...

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2765; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 31 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
§ 15 UBGG Anerkennung (vom 22.07.2013)
... Verbindung mit § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder b) die Registrierung nach § 44 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs . Eine EU-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft hat dem Antrag anstelle der in ...

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 64q KWG Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz (vom 22.07.2013)
... 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs erfüllt sind, bis zur Registrierung gemäß § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs weiterhin ...

Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 842; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 22.04.2021 BGBl. I S. 842
§ 17 PFAV Anlageformen (vom 17.07.2020)
... eine Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs verfügt oder nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs registriert ist, oder von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem Staat des EWR oder in ... mit der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder der Registrierung nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs vergleichbar ist, sowie von Anteilen und Aktien an geschlossenen ausländischen ...

Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 32 VermAnlG Übergangsvorschriften (vom 01.08.2022)
... des Erlaubnisantrags gemäß § 22 oder des Registrierungsantrags gemäß § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs bei der Bundesanstalt weiterhin anzuwenden. Ab Eingang des Erlaubnisantrags nach § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
... einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ( § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 4, 4a und 5 KAGB; § 44 Absatz 3 in Verbindung mit ... (§ 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 4, 4a und 5 KAGB; § 44 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 5 KAGB; § 44 Absatz 1 Num- mer 1, 2, 5 ... 2 Absatz 4, 4a und 5 KAGB; § 44 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 5 KAGB; § 44 Absatz 1 Num- mer 1, 2, 5 bis 7 entsprechend in Verbindung mit § 337 und § 2 Absatz 6 ... mer 1, 2, 5 bis 7 entsprechend in Verbindung mit § 337 und § 2 Absatz 6 KAGB, § 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7 entsprechend in Verbindung mit § 338 und § 2 Absatz 7 KAGB) 5.625  ... Abberufung und Untersagung der Ausübung der Tä- tigkeit (§ 40 Absatz 1, § 44 Absatz 5 Satz 2 , § 113 Absatz 3, § 119 Absatz 5, § 128 Absatz 4, § 147 Absatz 5, § ...

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 11 AIFM-UmsG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... Erlaubnisantrags gemäß § 22 oder des Registrierungsantrags gemäß § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs bei der Bundesanstalt weiterhin anzuwenden. Ab Eingang des ... Eingang des Erlaubnisantrags nach § 22 oder des Registrierungsantrags gemäß § 44 des Kapitalanlagesetzbuchs ist für Vermögensanlagen im Sinne des Satzes 1 dieses Gesetz ...
Artikel 13 AIFM-UmsG Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
... mit § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder b) die Registrierung nach § 44 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ." b) Folgende Sätze werden angefügt: „Eine ...
Artikel 18 AIFM-UmsG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Absatz 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs erfüllt sind, bis zur Registrierung gemäß § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs weiterhin ...
Artikel 20 AIFM-UmsG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
...  „4. AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften mit einer Registrierung nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs." 6. § 16f Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt ...

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 27.08.2013 BGBl. I S. 3467
Artikel 1 13. FinDAGKostVÄndV
... ersetzt. c) In Nummer 4.1.2.2.4 werden nach den Wörtern „§ 44 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4b und 5 KAGB" die Wörter „; § 44 ... 44 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4b und 5 KAGB" die Wörter „; § 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7 entsprechend in Verbindung mit den §§ 337 und 2 Absatz 6 ... 1, 2, 5 bis 7 entsprechend in Verbindung mit den §§ 337 und 2 Absatz 6 KAGB, § 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7 entsprechend in Verbindung mit den §§ 338 und 2 Absatz 7 ... Absatz 7 KAGB" eingefügt. d) In Nummer 4.1.2.5 wird die Angabe „§ 44 Absatz 1 KAGB" durch die Wörter „§ 44 Absatz 5 Satz 2 KAGB" ersetzt. ... 4.1.2.5 wird die Angabe „§ 44 Absatz 1 KAGB" durch die Wörter „§ 44 Absatz 5 Satz 2 KAGB" ersetzt. e) Nach Nummer 4.2.2 werden die folgenden Nummern ...

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... wie folgt geändert: a) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. § 44 Absatz 1, 2, 4 bis 9 ,". b) In Nummer 4 wird die Angabe „2 die § 26" durch die Angabe ... der Mitbestimmungsgesetze und gesetzlichen Mitbestimmungsvereinbarungen." 17. § 44 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Statt der Aufhebung der Registrierung kann die ...
Artikel 2 FoStoG Weitere Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... gemäß § 38 Absatz 4 Satz 6, e) Registrierungen gemäß § 44 Absatz 4 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 337 Absatz 1 Nummer 1 oder § 338 Absatz 1 Nummer 1, und ... begonnenen Verwaltungsverfahrens einzureichen sind, 3. Mitteilungen gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 , § 61 Absatz 1 Satz 2 bis 4, § 80 Absatz 4 Satz 1, § 176 Absatz 3 Satz 1 und Absatz ... ihr bereitgestelltes elektronisches Kommunikationsverfahren" eingefügt. 4. § 44 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... und § 338 Absatz 1 Nummer 1 werden jeweils die Wörter „§§ 6, 7, 13, 14, 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7 und Absatz 4 bis 7 " durch die Wörter „§§ 6, 7, 7b, 13, 14, 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis ... 1, 2, 5 bis 7 und Absatz 4 bis 7" durch die Wörter „§§ 6, 7, 7b, 13, 14, 44 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7, Absatz 2 und Absatz 4 bis 7 " ...

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 2 FiMaAnpG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... 1" die Wörter „und Satz 1 Nummer 2" eingefügt. 14. § 44 Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe b werden die Wörter ... Registrierung einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 Absatz 4a in Verbindung mit § 44 , die beabsichtigt, einen AIF im Sinne des Satzes 1 zu verwalten. Der Antrag einer ... Registrierung einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 Absatz 4a in Verbindung mit § 44 , die einen AIF im Sinne des Satzes 1 verwaltet. Bis zum 19. Januar 2015 sind die Anleger in dem ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... die §§ 1 bis 17, 42, 2. § 20 Absatz 10 entsprechend, 3. § 44 Absatz 1, 4 bis 9 und 4. im Hinblick auf eine Vergabe von Gelddarlehen für Rechnung eines AIF ... 4a Satz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§§ 1 bis 17, 42 und 44 Absatz 1, 4 bis 7 " durch die Wörter „§§ 1 bis 17, § 20 Absatz 9 entsprechend, die ... Wörter „§§ 1 bis 17, § 20 Absatz 9 entsprechend, die §§ 42, 44 Absatz 1, 4 bis 9 und § 261 Absatz 1 Nummer 8" ersetzt. c) Absatz ... 26 bis 28,". cc) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und die Wörter „ § 44 Absatz 1, 4 bis 7" werden durch die Wörter „§ 44 Absatz 1, 4 bis 9" ersetzt. ... 4 und die Wörter „§ 44 Absatz 1, 4 bis 7" werden durch die Wörter „ § 44 Absatz 1, 4 bis 9" ersetzt. dd) Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5. ee) Die ... tätig ist," eingefügt. 18. § 44 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) In Absatz 3 ... „, 4b" gestrichen. bb) In Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „ § 44 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 bis 4" durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1 und den Absätzen 3 und 4" ... Erklärungen oder auf sonstige rechtswidrige Weise erwirkt hat, 15. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 4 , auch in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013, oder entgegen § 44 ... 1 Nummer 4, auch in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013, oder entgegen § 44 Absatz 8 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 15 UmwRLUG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Umwandlungsgesetzes ihren satzungsmäßigen Sitz ins Ausland verlegt." 3. § 44 Absatz 5a Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird das Wort „oder" durch ein ...

Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 19 GwGEG 2017 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... gegen die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes verstoßen hat." 2. § 44 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...

Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 2 AnlSchStG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... wie folgt geändert: aa) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. § 44 Absatz 1, 4 bis 9 , die §§ 45 und 45a,". bb) In Nummer 4 werden die Wörter ... durch einen Punkt ersetzt. c) Nummer 6 wird aufgehoben. 4. § 44 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... bei der die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 4 Satz 2 vorliegen und auf die § 44 Absatz 1 Nummer 7 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden ist, sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten ... Gelddarlehen gemäß § 285 Absatz 2 oder § 292a Absatz 2 vergibt, und auf den § 44 Absatz 1 Nummer 7 Satz 3 nicht anzuwenden ist, sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten ... die geschlossene inländische Publikums-AIF verwalten und am 16. August 2021 nach § 44 Absatz 1 und 4 in der bis zum 16. August 2021 geltenden Fassung registriert waren, weil sie die Bedingungen nach ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 12 KrZwMGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Aufsichtsorgan erfolgt allein nach den Vorschriften der Mitbestimmungsgesetze." 4. § 44 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Statt der Aufhebung der Registrierung kann die ...

Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und der Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung
V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 188
Artikel 1 AnlVuPFKapAVÄndV Änderung der Anlageverordnung
... eine Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs verfügt oder nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs registriert ist, oder von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem Staat des EWR oder einem ... mit der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder der Registrierung nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs vergleichbar ist, sowie Anteilen und Aktien an geschlossenen ausländischen ...
Artikel 2 AnlVuPFKapAVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung
... eine Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs verfügt oder nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs registriert ist, oder von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem Staat des EWR oder einem ... mit der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder der Registrierung nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs vergleichbar ist, sowie Anteilen und Aktien an geschlossenen ausländischen ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 12. FinDAGKostVÄndV
...  4.1.2.2.4 Registrierung einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ( § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 4, 4a und 5 KAGB; § 44 Absatz 2 in Verbindung mit ... (§ 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 4, 4a und 5 KAGB; § 44 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 4b KAGB; § 44 Absatz 3 in Verbindung ... 2 Absatz 4, 4a und 5 KAGB; § 44 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 4b KAGB; § 44 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 4b und 5 KAGB) 1.000 bis 3.500 ... gegen Geschäftsleiter (§ 40 Absatz 1, § 44 Absatz 1 KAGB )   4.1.2.5.1 Verlangen der Abberufung eines ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anlageverordnung (AnlV)
V. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3913; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 4 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 2 AnlV Anlageformen (vom 07.03.2015)
... eine Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs verfügt oder nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs registriert ist, oder von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem Staat des EWR oder einem ... mit der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder der Registrierung nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs vergleichbar ist, sowie Anteilen und Aktien an geschlossenen ausländischen ...

Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung (PFKapAV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4185; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 5 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 2 PFKapAV Anlageformen (vom 07.03.2015)
... eine Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs verfügt oder nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs registriert ist, oder von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem Staat des EWR oder einem ... mit der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder der Registrierung nach § 44 des Kapitalanlagegesetzbuchs vergleichbar ist, sowie Anteilen und Aktien an geschlossenen ausländischen ...