Änderung § 359 KAGB vom 25.06.2017

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§ 359 KAGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.06.2017 geltenden Fassung
§ 359 KAGB n.F. (neue Fassung)
in der am 25.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 359 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 359 Übergangsvorschrift zu § 26 Absatz 7 Satz 3, § 82 Absatz 6 Satz 2 und § 85 Absatz 5 Satz 4


vorherige Änderung

 


§ 26 Absatz 7 Satz 3, § 82 Absatz 6 Satz 2 und § 85 Absatz 5 Satz 4 in der ab dem 25. Juni 2017 geltenden Fassung sind erst ab dem 25. Dezember 2017 anzuwenden.

 



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