Zitierungen von § 272g KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 272g KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7b KAGB Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... Verbindung mit den §§ 191, 267 Absatz 1, § 272a Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 1, § 272g Absatz 2 , c) Zulassungen gemäß § 338a in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 und ... mit § 271 Absatz 4 sowie mit § 278 oder mit § 286 Absatz 1, § 272e Absatz 3, § 272g Absatz 5 und 6 Satz 2 , § 289, § 312 Absatz 6a Satz 1, § 330a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Artikel 4 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... und der Verwahrstelle § 272f Mitteilungspflichten der Bundesanstalt § 272g Abwicklung eines geschlossenen Masterfonds § 272h Änderung des ... den Masterfonds, seine Verwahrstelle oder seinen Abschlussprüfer betreffen. § 272g Abwicklung des geschlossenen Masterfonds (1) Die Abwicklung eines inländischen ...
Artikel 2 FoStoG Weitere Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Verbindung mit den §§ 191, 267 Absatz 1, § 272a Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 1, § 272g Absatz 2 , c) Zulassungen gemäß § 338a in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 und ... mit § 271 Absatz 4 sowie mit § 278 oder mit § 286 Absatz 1, § 272e Absatz 3, § 272g Absatz 5 und 6 Satz 2 , § 289, § 312 Absatz 6a Satz 1, § 330a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Artikel 4 ...
Artikel 17 FoStoG Änderungen von Verordnungen
... oder § 179 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 4, Absatz 4 KAGB § 272a Absatz 5, § 272g Absatz 2 KAGB 1.010 je Tatbestand". 4. In der Tabelle ...

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 19.06.2022 BGBl. I S. 911
Artikel 8 4. CorStHG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014" ersetzt. 18. In § 272g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe b werden jeweils die Wörter „der wesentlichen Anlegerinformationen" durch die ...


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