Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (FluthilfeOrdenErl k.a.Abk.)

E. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2232 (Nr. 36)
Geltung ab 13.07.2013; FNA: 1134-17-1 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2013.

 
Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 2 Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 FluthilfeOrdenErl verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FluthilfeOrdenErl selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage FluthilfeOrdenErl Gemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013"
... gemeinsam die Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013". Artikel 2 Gestaltung (1) Das Ehrenzeichen hat die Form einer runden, silberfarbenen Medaille. Auf ...