Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) (FinVmVtrInkrBek k.a.Abk.)

B. v. 08.07.2013 BGBl. I S. 2236 (Nr. 36); Geltung ab 04.07.2013
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Bekanntmachung
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Bekanntmachung ändert mWv. 4. Juli 2013 FinVmVtrG Artikel 2

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) vom 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1858) wird bekannt gemacht, dass der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 am 4. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

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