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Anlage 10 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten


Anlage 10 wird in 3 Vorschriften zitiert

10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vor-
gaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
b) Ortsbesichtigung
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersu-
chungsbedarf
d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl
anderer an der Planung fachlich Beteiligter
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
- Bedarfsplanung
- Bedarfsermittlung
- Aufstellen eines Funktionsprogramms
- Aufstellen eines Raumprogramms
- Standortanalyse
- Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl,
-beschaffung und -übertragung
- Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben
erheblich sind
- Bestandsaufnahme
- technische Substanzerkundung
- Betriebsplanung
- Prüfen der Umwelterheblichkeit
- Prüfen der Umweltverträglichkeit
- Machbarkeitsstudie
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Projektstrukturplanung
- Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizie-
rungssystemen
- Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von
Planungs- und Gutachterleistungen
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leis-
tungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf
Zielkonflikte
c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen
und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforde-
rungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und
Größe des Objekts
d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammen-
hänge, Vorgaben und Bedingungen
(zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funk-
tionale, technische, wirtschaftliche, ökologische,
bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öf-
fentlich-rechtliche)
e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für
die anderen an der Planung fachlich Beteiligten so-
wie Koordination und Integration von deren Leistun-
gen
f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den
finanziellen Rahmenbedingungen
h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen
Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
- Aufstellen eines Katalogs für die Planung und
Abwicklung der Programmziele
- Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach ver-
schiedenen Anforderungen einschließlich Kosten-
bewertung
- Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zerti-
fizierungssystems
- Durchführen des Zertifizierungssystems
- Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund be-
sonderer Anforderungen
- Aufstellen eines Finanzierungsplanes
- Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaf-
fung
- Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
- Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
- Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die
für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwen-
dig sind, zum Beispiel
- Präsentationsmodelle
- Perspektivische Darstellungen
- Bewegte Darstellung/Animation
- Farb- und Materialcollagen
- digitales Geländemodell
 - 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building
Information Modelling BIM)
- Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach
Positionen einzelner Gewerke
- Fortschreiben des Projektstrukturplanes
- Aufstellen von Raumbüchern
- Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauord-
nungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden
und organisatorischen Brandschutz bei baulichen
Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbau-
ten oder im Falle von Abweichungen von der Bauord-
nung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Be-
rücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge,
Vorgaben und Bedingungen
(zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funk-
tionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, so-
ziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der
Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leis-
tungsphasen und die erforderlichen öffentlich-recht-
lichen Genehmigungen unter Verwendung der Bei-
träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im er-
forderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter
Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderun-
gen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100,
zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50
bis 1:20
b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für
die anderen an der Planung fachlich Beteiligten so-
wie Koordination und Integration von deren Leistun-
gen
c) Objektbeschreibung
d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit
der Kostenschätzung
f) Fortschreiben des Terminplans
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
- Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wer-
tung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kosten-
berechnung
- Fortschreiben von Raumbüchern
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und
Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen
oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf
Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger
Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Einreichen der Vorlagen
c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen,
Beschreibungen und Berechnungen
- Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen
Zustimmung
- Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver
und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behörd-
licher Zustimmungen im Einzelfall
- Fachliche und organisatorische Unterstützung des
Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren
oder ähnlichen Verfahren
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die
Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichne-
risch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs-
- Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als
Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungs-
programm *)
und Genehmigungsplanung bis zur ausführungs-
reifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leis-
tungsphasen
b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnun-
gen nach Art und Größe des Objekts im erforder-
lichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berück-
sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen,
zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1,
zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20
bis 1:1
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für
die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, so-
wie Koordination und Integration von deren Leistun-
gen
d) Fortschreiben des Terminplans
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund
der gewerkeorientierten Bearbeitung während der
Objektausführung
f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom
Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und bau-
konstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit
der Ausführungsplanung
- Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf
Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungspro-
gramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Über-
einstimmung mit der Entwurfsplanung*)
- Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
- Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
- Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an
der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung
mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstatt-
zeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und
Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder be-
triebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen
Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten
nicht erfasst sind
*) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall
entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Aufstellen eines Vergabeterminplans
b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leis-
tungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Er-
mitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der
Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwen-
dung der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu
den Leistungsbeschreibungen der an der Planung
fachlich Beteiligten
d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer
bepreister Leistungsverzeichnisse
e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer be-
preisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenbe-
rechnung
f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle
Leistungsbereiche
- Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leis-
tungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten
Objektbeschreibung*)
- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen
für geschlossene Leistungsbereiche
- Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten
unter Auswertung der Beiträge anderer an der Pla-
nung fachlich Beteiligter
*) Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem
Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungs-
phase.
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
b) Einholen von Angeboten
c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Auf-
stellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen
oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote
zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausfüh-
renden Unternehmen und der Angemessenheit der
Preise
d) Führen von Bietergesprächen
e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation
des Vergabeverfahrens
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle
Leistungsbereiche
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswir-
kungen auf die abgestimmte Planung
- Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
- Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprü-
fungsverfahren
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich be-
gründeten Nachtragsangeboten
- Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbe-
schreibung mit Leistungsprogramm einschließlich
Preisspiegel*)
g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den
vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen
oder der Kostenberechnung
h) Mitwirken bei der Auftragserteilung
- Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln
nach besonderen Anforderungen
*) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall
entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf
Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Ge-
nehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit
ausführenden Unternehmen, den Ausführungsun-
terlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit
den allgemein anerkannten Regeln der Technik
b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit
sehr geringen und geringen Planungsanforderun-
gen auf Übereinstimmung mit dem Standsicher-
heitsnachweis
c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fach-
lich Beteiligten
d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines
Terminplans (Balkendiagramm)
e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bau-
tagebuch)
f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unter-
nehmen
g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Auf-
maße der bauausführenden Unternehmen
h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen
mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsab-
rechnung der bauausführenden Unternehmen im
Vergleich zu den Vertragspreisen
j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter
Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüber-
wachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Män-
geln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teil-
nahme daran
m) Systematische Zusammenstellung der Dokumenta-
tion, zeichnerischen Darstellungen und rechneri-
schen Ergebnisse des Objekts
n) Übergabe des Objekts
o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprü-
che
p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme
festgestellten Mängel
- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines
Zahlungsplanes
- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von diffe-
renzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese
Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die
Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungs-
fristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten
Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf
Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich
notwendiger Begehungen
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf
der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen-
über den ausführenden Unternehmen
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der
Verjährungsfrist
- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,
- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeich-
nissen
- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
- Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
- Objektbeobachtung
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistun-
gen
- Objektverwaltung
- Baubegehungen nach Übergabe
- Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine
Objektdatei oder Kostenrichtwerte
- Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen


10.2 Objektliste Gebäude

Nachstehende Gebäude werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet.

Objektliste Gebäude Honorarzone
IIIIIIIVV
Wohnen
- Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung x    
- Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen  x   
- Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise   xx 
- Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten   xx 
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
- Offene Pausen-, Spielhallen x    
- Studentenhäuser   xx 
- Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen,
weiterführende Schulen und Berufsschulen
  x  
- Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen,
Universitäten, Akademien
   x 
- Hörsaal-, Kongresszentren    x 
- Labor- oder Institutsgebäude    xx
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
- Büro-, Verwaltungsgebäude   xx 
- Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe   xx 
- Parlaments-, Gerichtsgebäude    x 
- Bauten für den Strafvollzug    xx
- Feuerwachen, Rettungsstationen   xx 
- Sparkassen- oder Bankfilialen   xx 
- Büchereien, Bibliotheken, Archive   xx 
Gesundheit/Betreuung
- Liege- oder Wandelhallen x    
- Kindergärten, Kinderhorte   x  
- Jugendzentren, Jugendfreizeitstätten   x  
- Betreuungseinrichtungen, Altentagesstätten   x  
- Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer
Einrichtungen,
  xx 
- Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien  xx  
- Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder
Genesung
  xx 
- Hilfskrankenhäuser   x  
- Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer
Zweckbestimmung
   x 
- Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken     x
Handel und Verkauf/Gastgewerbe
- Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioske  x   
- Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallen   xx 
- Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensen   xx 
- Großküchen, mit oder ohne Speiseräume    x 
- Pensionen, Hotels   xx 
Freizeit/Sport
- Einfache Tribünenbauten  x   
- Bootshäuser  x   
- Turn- oder Sportgebäude   xx 
- Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstätten    xx
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft
- Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, Einstellhallen x    
- Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagen  xxx 
- Gewächshäuser für die Produktion  x   
- Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten  x   
- Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuser   x  
- Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industrie  xxx 
- Produktionsgebäude der Industrie   xxx
Infrastruktur
- Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser,
Carports
x    
- Einfache Garagenbauten  x   
- Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsarten  xx  
- Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel    x 
- Flughäfen    xx
- Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerke    xx
Kultur-/Sakralbauten
- Pavillons für kulturelle Zwecke  xx  
- Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchen    x 
- Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zwecke    x 
- Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuser   xx 
- Museen    xx
- Theater-, Opern-, Konzertgebäude    xx
- Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehen    xx


10.3 Objektliste Innenräume

Nachstehende Innenräume werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Objektliste Innenräume Honorarzone
IIIIIIIVV
- Einfachste Innenräume für vorübergehende Nutzung ohne oder mit einfachsten
seriellen Einrichtungsgegenständen
x    
- Innenräume mit geringer Planungsanforderung, unter Verwendung von serienmäßig
hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen einfacher Qualität, ohne
technische Ausstattung
 x   
- Innenräume mit durchschnittlicher Planungsanforderung, zum überwiegenden Teil
unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegen-
ständen oder mit durchschnittlicher technischer Ausstattung
  x  
- Innenräume mit hohen Planungsanforderungen, unter Mitverwendung von serien-
mäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener Qualität
oder gehobener technischer Ausstattung
   x 
- Innenräume mit sehr hohen Planungsanforderungen, unter Verwendung von auf-
wendiger Einrichtung oder Ausstattung oder umfangreicher technischer Ausstattung
    x
Wohnen
- Einfachste Räume ohne Einrichtung oder für vorübergehende Nutzung x    
- Einfache Wohnräume mit geringen Anforderungen an Gestaltung oder Ausstattung  x   
- Wohnräume mit durchschnittlichen Anforderungen, serielle Einbauküchen   x  
- Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften oder Heimen   x  
- Wohnräume gehobener Anforderungen, individuell geplante Küchen und Bäder    x 
- Dachgeschoßausbauten, Wintergärten    x 
- Individuelle Wohnräume in anspruchsvoller Gestaltung mit aufwendiger Einrichtung,
Ausstattung und technischer Ausrüstung
    x
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
- Einfache offene Hallen x    
- Lager- oder Nebenräume mit einfacher Einrichtung oder Ausstattung  x   
- Gruppenräume zum Beispiel in Kindergärten, Kinderhorten, Jugendzentren,
Jugendherbergen, Jugendheimen
  xx 
- Klassenzimmer, Hörsäle, Seminarräume, Büchereien, Mensen   xx 
- Aulen, Bildungszentren, Bibliotheken, Labore, Lehrküchen mit oder ohne Speise-
oder Aufenthaltsräume, Fachunterrichtsräume mit technischer Ausstattung
   x 
- Kongress-, Konferenz-, Seminar-, Tagungsbereiche mit individuellem Ausbau und
Einrichtung und umfangreicher technischer Ausstattung
   x 
- Räume wissenschaftlicher Forschung mit hohen Ansprüchen und technischer
Ausrüstung
    x
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
- Innere Verkehrsflächen x    
- Post-, Kopier-, Putz- oder sonstige Nebenräume ohne baukonstruktive Einbauten  x   
- Büro-, Verwaltungs-, Aufenthaltsräume mit durchschnittlichen Anforderungen, Trep-
penhäuser, Wartehallen, Teeküchen
  x  
- Räume für sanitäre Anlagen, Werkräume, Wirtschaftsräume, Technikräume   x  
- Eingangshallen, Sitzungs- oder Besprechungsräume, Kantinen, Sozialräume   xx 
- Kundenzentren, -ausstellungen, -präsentationen   xx 
- Versammlungs-, Konferenzbereiche, Gerichtssäle, Arbeitsbereiche von Führungs-
kräften mit individueller Gestaltung oder Einrichtung oder gehobener technischer
Ausstattung
   x 
- Geschäfts-, Versammlungs- oder Konferenzräume mit anspruchsvollem Ausbau
oder anspruchsvoller Einrichtung, aufwendiger Ausstattung oder sehr hohen
technischen Anforderungen
    x
Gesundheit/Betreuung
- Offene Spiel- oder Wandelhallen x    
- Einfache Ruhe- oder Nebenräume  x   
- Sprech-, Betreuungs-, Patienten-, Heimzimmer oder Sozialräume mit durchschnitt-
lichen Anforderungen ohne medizintechnische Ausrüstung
  x  
- Behandlungs- oder Betreuungsbereiche mit medizintechnischer Ausrüstung oder
Einrichtung in Kranken-, Therapie-, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Arzt-
praxen
   x 
- Operations-, Kreißsäle, Röntgenräume    xx
Handel/Gastgewerbe
- Verkaufsstände für vorübergehende Nutzung x    
- Kioske, Verkaufslager, Nebenräume mit einfacher Einrichtung und Ausstattung  x   
- Durchschnittliche Laden- oder Gasträume, Einkaufsbereiche, Schnellgaststätten   x  
- Fachgeschäfte, Boutiquen, Showrooms, Lichtspieltheater, Großküchen    x 
- Messestände, bei Verwendung von System- oder Modulbauteilen   x  
- Individuelle Messestände    x 
- Gasträume, Sanitärbereiche gehobener Gestaltung, zum Beispiel in Restaurants,
Bars, Weinstuben, Cafés, Clubräumen
   x 
- Gast- oder Sanitärbereiche zum Beispiel in Pensionen oder Hotels mit durch-
schnittlichen Anforderungen oder Einrichtungen oder Ausstattungen
  x  
- Gast-, Informations- oder Unterhaltungsbereiche in Hotels mit individueller Gestal-
tung oder Möblierung oder gehobener Einrichtung oder technischer Ausstattung
   x 
Freizeit/Sport
- Neben- oder Wirtschafträume in Sportanlagen oder Schwimmbädern  x   
- Schwimmbäder, Fitness-, Wellness- oder Saunaanlagen, Großsportstätten   xx 
- Sport-, Mehrzweck- oder Stadthallen, Gymnastikräume, Tanzschulen   xx 
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft/Verkehr
- Einfache Hallen oder Werkstätten ohne fachspezifische Einrichtung, Pavillons  x   
- Landwirtschaftliche Betriebsbereiche  xx  
- Gewerbebereiche, Werkstätten mit technischer oder maschineller Einrichtung   xx 
- Umfassende Fabrikations- oder Produktionsanlagen    x 
- Räume in Tiefgaragen, Unterführungen  x   
- Gast- oder Betriebsbereiche in Flughäfen, Bahnhöfen    xx
Kultur-/Sakralbauten
- Kultur- oder Sakralbereiche, Kirchenräume    xx
- Individuell gestaltete Ausstellungs-, Museums- oder Theaterbereiche    xx
- Konzert- oder Theatersäle, Studioräume für Rundfunk, Fernsehen oder Theater     x




 

Zitierungen von Anlage 10 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 10 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 HOAI Leistungsbild Gebäude und Innenräume
... mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume. (4) Anlage 10 Nummer 10.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für ...
§ 35 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen (vom 01.01.2021)
... Für die in § 34 und der Anlage 10 Nummer 10.1 genannten Grundleistungen für Gebäude und Innenräume sind die in der nachstehenden ... bis 42 Punkte. (7) Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist die Objektliste der Anlage 10 Nummer 10.2 und Nummer 10.3 zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 34 und der Anlage 10 Nummer 10.1 aufgeführten Grundleistungen für Gebäude und Innenräume sind in der folgenden ... Honorartafel festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 34 und der Anlage 10 Nummer 10.1 genannten Grundleistungen für Gebäude und Innenräume sind die in der nachstehenden ...