Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren (BeurkGuaÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Beurkundungsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2013 BeurkG § 17

§ 17 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 des Beurkundungsgesetzes vom 28. August 1969 (BGBl. I S. 1513), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„2.
der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen; bei Verbraucherverträgen, die der Beurkundungspflicht nach § 311b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterliegen, soll dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts vom beurkundenden Notar oder einem Notar, mit dem sich der beurkundende Notar zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden hat, zur Verfügung gestellt werden. Dies soll im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung erfolgen. Wird diese Frist unterschritten, sollen die Gründe hierfür in der Niederschrift angegeben werden."


Artikel 2 Änderung der Bundesnotarordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2013 BNotO § 50

§ 50 Absatz 1 Nummer 9 der Bundesnotarordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1800) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„9.
wenn er wiederholt grob gegen

a)
Mitwirkungsverbote gemäß § 3 Absatz 1 des Beurkundungsgesetzes oder

b)
Pflichten gemäß § 17 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 des Beurkundungsgesetzes

verstößt;".


Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin der Justiz

S. Leutheusser-Schnarrenberger

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner