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Änderung § 12a MADG vom 25.05.2018

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§ 12a MADG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.05.2018 geltenden Fassung
§ 12a MADG n.F. (neue Fassung)
in der am 25.05.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 12a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 12a Unabhängige Datenschutzkontrolle


vorherige Änderung

 


§ 26a des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Bundesministeriums des Innern das Bundesministerium der Verteidigung tritt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)