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§ 1 - Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)

Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2543, 2014 I 148, 271; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Geltung überwiegend ab 27.07.2013; FNA: 752-9 Elektrizität und Gas
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§ 1 Gegenstand des Bundesbedarfsplans



(1) 1Für die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Vorhaben, die der Anpassung, Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz dienen, werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs als Bundesbedarfsplan gemäß § 12e des Energiewirtschaftsgesetzes festgestellt. 2Die Realisierung dieser Vorhaben ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

(2) 1Zu den Vorhaben nach Absatz 1 gehören auch die für den Betrieb von Energieleitungen notwendigen Anlagen einschließlich der notwendigen Änderungen an den Netzverknüpfungspunkten. 2Die Vorhaben beginnen und enden jeweils an den Netzverknüpfungspunkten.



 
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Frühere Fassungen von § 1 BBPlG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.05.2019Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
vom 13.05.2019 BGBl. I S. 706

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BBPlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BBPlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBPlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage BBPlG (zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan (vom 09.02.2024)
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 1 in Verbindung mit Nummer 29 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes
B. v. 17.03.2014 BGBl. I S. 271
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 1 in Verbindung mit Nummer 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes
B. v. 18.02.2014 BGBl. I S. 148
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
§ 43m EnWG Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 (vom 29.12.2023)
... wurde und für sonstige Vorhaben im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 und des § 1 des Bundesbedarfsplangesetzes und des § 1 des Energieleitungsausbaugesetzes, die in einem für sie vorgesehenen Gebiet ...
§ 44c EnWG Zulassung des vorzeitigen Baubeginns (vom 29.12.2023)
... einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien sowie bei Vorhaben im Sinne des § 1 Absatz 1 des Bundesbedarfsplangesetzes , des § 1 Absatz 2 des Energieleitungsausbaugesetzes und des § 1 des ...
§ 49c EnWG Beschleunigte Umsetzung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen (vom 29.12.2023)
... Sinne des § 49a betroffen und die jeweils am 31. März 2023 bereits in Betrieb sind, sind § 1 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbedarfsplangesetzes , § 1 Absatz 2 Satz 3 des Energieleitungsausbaugesetzes und § 1 Satz 3 des ... betroffenen technischen Infrastruktur tätigen Personen oder gegenüber den Belangen nach § 1 des Bundesbedarfsplangesetzes , § 1 des Energieleitungsausbaugesetzes, § 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 8 EnWRKAnpG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
... die vor dem 29. Juli 2022 durchgeführt worden sind." 2. Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 ) wird wie folgt geändert: a) Nummer 5a wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 9 EWPBGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien sowie bei Vorhaben im Sinne des § 1 Absatz 1 des Bundesbedarfsplangesetzes , des § 1 Absatz 2 des Energieleitungsausbaugesetzes und des § 1 des ...

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 9 ROGÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... wurde und für sonstige Vorhaben im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 und des § 1 des Bundesbedarfsplangesetzes und des § 1 des Energieleitungsausbaugesetzes, die in einem für sie vorgesehenen Gebiet ...

Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2490
Artikel 7 EnLBRÄndG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
... § 6. 4. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan Vorhaben, für die die energiewirtschaftliche ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Sinne des § 49a betroffen und die jeweils am 31. März 2023 bereits in Betrieb sind, sind § 1 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbedarfsplangesetzes , § 1 Absatz 2 Satz 3 des Energieleitungsausbaugesetzes und § 1 Satz 3 des ... betroffenen technischen Infrastruktur tätigen Personen oder gegenüber den Belangen nach § 1 des Bundesbedarfsplangesetzes , § 1 des Energieleitungsausbaugesetzes, § 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und § ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 3 EnLABG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
... 2016 (BGBl. I S. 1786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Realisierung dieser Vorhaben ist aus ...

Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2543, 2014 I 148, 271
Artikel 5 2. NABEEG Inkrafttreten (vom 07.03.2014)
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) In Artikel 1 tritt § 1 in Verbindung mit den Nummern 29 und 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes an dem Tag in ...