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§ 2 - Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)

Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2543, 2014 I 148, 271; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Geltung überwiegend ab 27.07.2013; FNA: 752-9 Elektrizität und Gas
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§ 2 Gekennzeichnete Vorhaben



(1) 1Die im Bundesbedarfsplan mit „A1" gekennzeichneten Vorhaben sind länderübergreifend im Sinne von § 2 Absatz 1 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz. 2Die im Bundesbedarfsplan mit „A2" gekennzeichneten Vorhaben sind grenzüberschreitend im Sinne von § 2 Absatz 1 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz.

(2) Die im Bundesbedarfsplan mit „B" gekennzeichneten Vorhaben können als Pilotprojekte für eine verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen nach § 12b Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 Buchstabe a des Energiewirtschaftsgesetzes errichtet und betrieben werden.

(3) 1Die im Bundesbedarfsplan mit „C" gekennzeichneten Vorhaben sind Offshore-Anbindungsleitungen im Sinne von § 2 Absatz 1 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz. 2Sie werden im Küstenmeer als Seekabel und landeinwärts bis zu den im Bundesbedarfsplan festgelegten Netzverknüpfungspunkten als Freileitung oder Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert.

(4) 1Die im Bundesbedarfsplan mit „D" gekennzeichneten Vorhaben sind als Pilotprojekte für den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen nach § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe b des Energiewirtschaftsgesetzes zu errichten und zu betreiben oder zu ändern. 2Die für die Zulassung des Vorhabens zuständige Behörde kann den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen bei Vorhaben des Bundesbedarfsplans, die nicht unter Satz 1 fallen, genehmigen, soweit dies technisch und wirtschaftlich effizient ist.

(5) Die im Bundesbedarfsplan mit „E" gekennzeichneten Vorhaben zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung sind nach Maßgabe des § 3 als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu ändern.

(6) Die im Bundesbedarfsplan mit „F" gekennzeichneten Vorhaben zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung können als Pilotprojekte nach Maßgabe des § 4 als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden.

(7) 1Bei der Zulassung der im Bundesbedarfsplan mit „G" gekennzeichneten Vorhaben oder Einzelmaßnahmen ist nach § 5a Absatz 4 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz aufgrund ihrer besonderen Eilbedürftigkeit auf eine Bundesfachplanung zu verzichten. 2Vorhaben im Sinne von Absatz 5 sollen ebenfalls mit „G" gekennzeichnet werden, wenn eine Angabe nach § 12b Absatz 3a des Energiewirtschaftsgesetzes vorliegt und wenn und soweit sie

1.
dieselben Netzverknüpfungspunkte haben

a)
wie ein weiteres Vorhaben im Sinne von Absatz 5, dessen festgelegter Trassenkorridor nachrichtlich in den Bundesnetzplan gemäß § 17 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz aufgenommen worden ist, oder

b)
wie ein durch Landesplanungen oder nach Landesrecht bestimmter Leitungsverlauf für Erdkabel zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung oder

2.
räumlich weit überwiegend

a)
einem weiteren Vorhaben im Sinne von Absatz 5 entsprechen, dessen festgelegter Trassenkorridor nachrichtlich in den Bundesnetzplan gemäß § 17 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz aufgenommen worden ist, oder

b)
einem durch Landesplanungen oder nach Landesrecht bestimmten Leitungsverlauf für Erdkabel zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung entsprechen.

3Satz 2 ist für den länderübergreifenden landseitigen Teil von Vorhaben im Sinne von Absatz 3 entsprechend anzuwenden.

(8) Bei den im Bundesbedarfsplan mit „H" gekennzeichneten Vorhaben stehen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für Leerrohre fest, die nach Maßgabe des § 18 Absatz 3 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz zugelassen werden.





 

Frühere Fassungen von § 2 BBPlG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 7 Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
aktuell vorher 13.10.2022Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
vom 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
aktuell vorher 29.07.2022Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
vom 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
aktuell vorher 04.03.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
vom 25.02.2021 BGBl. I S. 298
aktuell vorher 17.05.2019Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
vom 13.05.2019 BGBl. I S. 706
aktuell vorher 31.12.2015Artikel 7 Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2490
aktuell vorher 01.08.2014Artikel 11 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
vom 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
aktuellvor 01.08.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 BBPlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BBPlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBPlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BBPlG Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber (vom 29.12.2023)
... Über die in den Vorhaben nach § 2 Absatz 2 bis 8 gewonnenen Erfahrungen legt der jeweils verantwortliche Betreiber des Übertragungsnetzes der ... für Wirtschaft und Klimaschutz über den Sachstand bei den Vorhaben nach § 2 Absatz 2 bis 8 und die gewonnenen Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln nach den §§ 3 und 4 zu ...
Anlage BBPlG (zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan (vom 09.02.2024)
...  A1 = Länderübergreifende Leitung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 A2 = Grenzüberschreitende Leitung im Sinne von § ... Satz 1 A2 = Grenzüberschreitende Leitung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 2 B = Pilotprojekt für verlustarme Übertragung hoher ... verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen im Sinne von § 2 Absatz 2 C = Offshore-Anbindungsleitung im Sinne von § 2 Absatz ... 2 Absatz 2 C = Offshore-Anbindungsleitung im Sinne von § 2 Absatz 3 D = Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile im Sinne ... = Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile im Sinne von § 2 Absatz 4 E = Erdkabel für Leitungen zur ... für Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung im Sinne von § 2 Absatz 5 F = Pilotprojekt für Erdkabel zur ... für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung im Sinne von § 2 Absatz 6 G = Kennzeichnung für den Verzicht auf die ... = Kennzeichnung für den Verzicht auf die Bundesfachplanung im Sinne von § 2 Absatz 7 H = Kennzeichnung für die Leerrohrmöglichkeit im ... = Kennzeichnung für die Leerrohrmöglichkeit im Sinne von § 2 Absatz 8  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
§ 12c EnWG Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde (vom 27.05.2023)
... Netzentwicklungsplan enthalten ist, angeben, dass diese Maßnahme die Nutzung der nach § 2 Absatz 8 des Bundesbedarfsplangesetzes vorgesehenen Leerrohrmöglichkeit eines im Bundesbedarfsplan mit „H" ...
§ 43 EnWG Erfordernis der Planfeststellung (vom 29.12.2023)
... nächsten Übertragungs- oder Verteilernetzes, 4. Hochspannungsleitungen nach § 2 Absatz 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes , 5. Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern und ...

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Anlage 1 UVPG Liste „UVP-pflichtige Vorhaben" (vom 29.12.2023)
...  19.11 Errichtung und Betrieb eines Erdkabels nach § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfs- plangesetzes ...

Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 2 NABEG Anwendungsbereich, Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2023)
... räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme eines Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes mitverlegt werden können. (4) Dieses Gesetz gilt nicht für Vorhaben, die im ...
§ 5 NABEG Inhalt der Bundesfachplanung (vom 29.12.2023)
... Bei der Durchführung der Bundesfachplanung für Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zählen zu solchen Alternativen auch die Verläufe von Trassenkorridoren, die sich aus der ...
§ 6 NABEG Antrag auf Bundesfachplanung (vom 29.07.2022)
... die Ausbaumaßnahme erforderlichen Trassenkorridors, 2. bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes eine Kennzeichnung von Erdkabel- und Freileitungsabschnitten in den in Frage kommenden ...
§ 12 NABEG Abschluss der Bundesfachplanung (vom 17.05.2019)
... des in den Bundesnetzplan aufzunehmenden Trassenkorridors; 3. bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes eine Kennzeichnung, inwieweit sich der Trassenkorridor für die Errichtung und den Betrieb ... die Raumverträglichkeit im Einzelnen darzustellen ist. Bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes sind auch die Gründe anzugeben, aus denen in Teilabschnitten ausnahmsweise eine Freileitung ...
§ 18 NABEG Erfordernis einer Planfeststellung (vom 29.12.2023)
... die Entscheidung zur Planfeststellung gilt. (3) Bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes ist Absatz 2 auch für Leerrohre anzuwenden, wenn 1. die Leerrohre im ... zu prüfen. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens bei Vorhaben im Sinne des § 2 Absatz 8 des Bundesbedarfsplangesetzes ist die Verlegung von Leerrohren. Für die Nutzung der Leerrohre zur ... 26 Satz 2 ist der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Insoweit ist eine Prüfung in Frage kommender Alternativen für den ... soweit eine Bestandstrasse vorhanden ist, und 2. bei einem Vorhaben gemäß § 2 Absatz 7 Satz 2 oder Satz 3 des Bundesbedarfsplangesetzes der für das weitere Vorhaben in den Bundesnetzplan aufgenommene Trassenkorridor oder der ...

Planfeststellungszuweisungverordnung (PlfZV)
V. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2582; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706
§ 1 PlfZV Durchführung der Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur (vom 17.05.2019)
... Übertragungsnetz durch für 1. die gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbedarfsplangesetzes in der Anlage zu diesem Gesetz mit „A1" gekennzeichneten länderübergreifenden ... Höchstspannungsleitungen und 2. die gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbedarfsplangesetzes in der Anlage zu diesem Gesetz mit „A2" gekennzeichneten grenzüberschreitenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 1 EnEDiNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Netzentwicklungsplan enthalten ist, angeben, dass diese Maßnahme die Nutzung der nach § 2 Absatz 8 des Bundesbedarfsplangesetzes vorgesehenen Leerrohrmöglichkeit eines im Bundesbedarfsplan mit „H" ...

Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 298
Artikel 1 BBPlGuaÄndG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
... Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 werden die Wörter „§ 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a des ...
Artikel 4 BBPlGuaÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... 26 Satz 2 ist der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Insoweit ist eine Prüfung in Frage kommender Alternativen für den ...

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 5 EnSiGuaÄndG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
... 2022 (BGBl. I S. 1325) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 7 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b werden jeweils nach dem Wort „Landesplanungen" die Wörter „oder nach ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 7 EnWRKAnpG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... die Ausbaumaßnahme erforderlichen Trassenkorridors, 2. bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes eine Kennzeichnung von Erdkabel- und Freileitungsabschnitten in den in Frage kommenden ... gefasst: „Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens bei Vorhaben im Sinne des § 2 Absatz 8 des Bundesbedarfsplangesetzes ist die Verlegung von Leerrohren. Für die Nutzung der Leerrohre zur Durchführung einer ... soweit eine Bestandstrasse vorhanden ist, und 2. bei einem Vorhaben gemäß § 2 Absatz 7 Satz 2 oder Satz 3 des Bundesbedarfsplangesetzes der für das weitere Vorhaben in den Bundesnetzplan aufgenommene Trassenkorridor oder der ...
Artikel 8 EnWRKAnpG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
... 2021 (BGBl. I S. 1295) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 2 Absatz 7 werden die folgenden Sätze angefügt: „Vorhaben im Sinne von Absatz 5 ...

Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2490
Artikel 1 EnLBRÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. Hochspannungsleitungen nach § 2 Absatz 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes,". b) Nach Satz 1 wird folgender ...
Artikel 2 EnLBRÄndG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
...  „19.11 Errichtung und Betrieb eines Erdkabels nach § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfs- plangesetzes ...
Artikel 6 EnLBRÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... „Bei der Durchführung der Bundesfachplanung für Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zählen zu solchen Alternativen auch die Verläufe ... Bei der Durchführung der Bundesfachplanung für ein Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes prüft die Bundesnetzagentur insbesondere, inwieweit ... 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: „2. bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes eine Kennzeichnung von Erdkabel- und ... 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes eine Kennzeichnung, inwieweit sich der Trassenkorridor ... Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes sind auch die Gründe anzugeben, aus denen in ...
Artikel 7 EnLBRÄndG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
... (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 bis 5 wird aufgehoben. b) ... der Übertragungsnetzbetreiber (1) Über die in den Vorhaben nach § 2 Absatz 2 bis 6 gewonnenen Erfahrungen legt der jeweils verantwortliche Betreiber des ... für Wirtschaft und Energie über den Sachstand bei den Vorhaben nach § 2 Absatz 2 bis 6 und die gewonnenen Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln nach den §§ ... = Länderübergreifende Leitung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 A2 = Grenzüberschreitende Leitung im ... A2 = Grenzüberschreitende Leitung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 2 B = Pilotprojekt für verlustarme ... Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen im Sinne von § 2 Absatz 2 C = Offshore-Anbindungsleitung im Sinne von § ... Absatz 2 C = Offshore-Anbindungsleitung im Sinne von § 2 Absatz 3 D = Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile ... = Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile im Sinne von § 2 Absatz 4 E = Erdkabel für Leitungen zur ... für Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung im Sinne von § 2 Absatz 5 F = Pilotprojekt für Erdkabel zur ... für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung im Sinne von § 2 Absatz 6". ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 EnLABG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.10.2021)
... nächsten Übertragungs- oder Verteilernetzes, 4. Hochspannungsleitungen nach § 2 Absatz 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes , 5. Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern und ...
Artikel 2 EnLABG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Baumaßnahme eines Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes mitverlegt werden können." b) In Absatz 5 werden die Wörter „oder ... Trassenkorridoren. Bei der Durchführung der Bundesfachplanung für Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zählen zu solchen Alternativen auch die Verläufe von Trassenkorridoren, die sich aus der ... solange die Entscheidung zur Planfeststellung gilt. (3) Bei Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes ist Absatz 2 auch für Leerrohre anzuwenden, wenn 1. die Leerrohre im ...
Artikel 3 EnLABG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
... Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich." 2. Dem § 2 werden die folgenden Absätze 7 und 8 angefügt: „(7) Bei der Zulassung ... „G = Kennzeichnung für den Verzicht auf die Bundesfachplanung im Sinne von § 2 Absatz 7 H = Kennzeichnung für die Leerrohrmöglichkeit im Sinne von § 2 Absatz ... 2 Absatz 7 H = Kennzeichnung für die Leerrohrmöglichkeit im Sinne von § 2 Absatz ...

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 6 EEGReformG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Nummer 5 eingefügt: „5. Gleichstrom-Hochspannungsleitungen nach § 2 Absatz 2 des Bundesbedarfsplangesetzes,". 9. § 49 wird wie folgt ...
Artikel 11 EEGReformG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
... Juli 2013 (BGBl. I S. 2543; 2014 I S. 148, 271) wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die im Bundesbedarfsplan mit ... der Tabelle werden die Wörter „C = Pilotprojekt für Erdkabel im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 2" ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 7 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
... Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die im Bundesbedarfsplan mit „C" ...