Artikel 1 - Standortauswahlgesetz (StandAG)

Artikel 1 Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle


Artikel 1 ändert mWv. 27. Juli 2013 StandAG mWv. 1. Januar 2014

(gesamter Text siehe Standortauswahlgesetz - StandAG)



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