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Zitierungen von § 19 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 88 GNotKG Verzinsung des Kostenanspruchs
... zu verzinsen, wenn ihm eine vollstreckbare Ausfertigung der Kostenberechnung (§ 19 ) zugestellt wird, die Angaben über die Höhe der zu verzinsenden Forderung, den ...
§ 89 GNotKG Beitreibung der Kosten und Zinsen
... mit der Vollstreckungsklausel des Notars versehenen Ausfertigung der Kostenberechnung (§ 19 ) nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung beigetrieben; § 798 der Zivilprozessordnung ...
§ 126 GNotKG Öffentlich-rechtlicher Vertrag
...  (2) Der Vertrag bedarf der Schriftform. (3) Die §§ 19 , 88 bis 90 gelten entsprechend. Der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung ...
§ 127 GNotKG Antrag auf gerichtliche Entscheidung
... Gegen die Kostenberechnung (§ 19 ), einschließlich der Verzinsungspflicht (§ 88), gegen die Zahlungspflicht, die ...
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... dass ein Beteiligter der Herausgabe zustimmt, oder die Erklärung der Bewilligung nach § 19 der Grundbuchord- nung aufgrund einer Vollmacht, wenn diese nur unter bestimmten Bedingungen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesnotarordnung (BNotO)
neugefasst durch B. v. 24.02.1961 BGBl. I S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 64 BNotO Dauer der Amtsbefugnis des Notariatsverwalters; Kostenforderungen (vom 01.01.2022)
... nach der Beendigung seines Amtes von der Notarkammer im eigenen Namen eingezogen. Die §§ 19 , 88 bis 90 und 127 des Gerichts- und Notarkostengesetzes gelten entsprechend. Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 14 2. KostRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... 154 bis 157 der Kostenordnung" durch die Wörter „Die §§ 19 , 88 bis 90 und 127 des Gerichts- und Notarkostengesetzes" ersetzt. 4. § 104 ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 10 DiRUG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... „Handzeichen oder qualifizierten elektronischen Signaturen" ersetzt. 2. In § 19 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „unterschriebenen" die Wörter „oder mit seiner ...