§ 13 GNotKG Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren (vom 04.07.2015) ... erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller die Kosten schuldet (§ 22 Absatz 1), kann die beantragte Handlung oder eine sonstige gerichtliche Handlung von der Zahlung ...