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Zitierungen von § 36 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 GNotKG Einforderung der Notarkosten (vom 01.08.2022)
... des jeweiligen Gebührentatbestands und der Auslagen, 2. die Wertvorschriften der §§ 36 , 40 bis 54, 97 bis 108, 112 bis 124, aus denen sich der Geschäftswert für die jeweilige ...
§ 75 GNotKG Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
... das sich nach den §§ 98 und 99 des Aktiengesetzes richtet, ist abweichend von § 36 Absatz 3 von einem Geschäftswert von 50.000 Euro ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Artikel 9 EU/1215/2012DG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
...  1. In Vorbemerkung 1.2.2 Nummer 3 werden die Wörter „den §§ 36 und 37" durch die Angabe „§ 36 oder § 37" ersetzt. 2. In ... 3 werden die Wörter „den §§ 36 und 37" durch die Angabe „§ 36 oder § 37" ersetzt. 2. In Nummer 15213 wird im Gebührentatbestand in ...
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