Zitierungen von § 91 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 91 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 135 GNotKG Sonderregelung für Baden-Württemberg (vom 01.01.2018)
... für die Tätigkeit des Notars der Staatskasse zufließen, ist § 2 anstelle von § 91 anzuwenden. (2) Solange im Land Baden-Württemberg anderen als ...


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