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Zitierungen von § 136 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 136 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 4 KostRÄG 2021 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
...  1.000.000   120". 3. In § 136 Absatz 4 wird die Angabe „§ 137 Nummer 12" durch die Wörter „§ 137 Absatz 1 ...
 
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