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Zitierungen von Anlage 2 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 GNotKG Wertgebühren (vom 01.01.2021)
... Gebührentabellen für Geschäftswerte bis 3 Millionen Euro sind diesem Gesetz als Anlage 2 beigefügt. (4) Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder ...
 
Zitat in folgenden Normen

Konsulargesetz
G. v. 11.09.1974 BGBl. I S. 2317; zuletzt geändert durch Artikel 20b G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591
§ 25b KonsG Gebührenbemessung (vom 01.10.2021)
... die Bemessung der Gebühr gelten die Vorschriften der Kapitel 1 und 3, Anlage 1 Teil 2 und 3, Anlage 2 des Gerichts- und Notarkostengesetzes entsprechend, soweit nach Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. (2) Durch ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Artikel 4 BGebRAG Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder (vom 16.08.2021)
... die Bemessung der Gebühr gelten die Vorschriften der Kapitel 1 und 3, Anlage 1 Teil 2 und 3, Anlage 2 des Gerichts- und Notarkostengesetzes entsprechend, soweit nach Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. (2) Durch Besondere ...

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 4 KostRÄG 2021 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... „60,00 €" durch die Angabe „80,00 €" ersetzt. (3) Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3)  ... €" ersetzt. (3) Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3) Geschäfts- wert bis ...