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Artikel 27 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 27 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung


Artikel 27 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 GmbHG § 51b

In § 51b Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4123-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) geändert worden ist, wird die Angabe „bis 5" durch die Angabe „und 4" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 27 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 15 BGleiNRG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... Gliederungsnummer 4123-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt ...