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Artikel 32 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 32 Änderung des Lastenausgleichsgesetzes


Artikel 32 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 LAG § 317

§ 317 Absatz 5 Satz 2 des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 920) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„Dies gilt nicht für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 2356 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs."



 

Zitierungen von Artikel 32 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 32 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2411
Artikel 5 FAGuaÄndG Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
... der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt ...