Artikel 41 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 41 Änderung des Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften


Artikel 41 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 RechtsBehEG Artikel 9, Artikel 12

Das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 9 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 9 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Das Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 7 folgende Angabe eingefügt:

„§ 7a Rechtsbehelfsbelehrung".

2.
Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt:

„§ 7a Rechtsbehelfsbelehrung

Jede Kostenrechnung, jede anfechtbare Entscheidung und jede Kostenberechnung eines Notars hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über die Stelle, bei der dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über deren Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten."

3.
Nach § 83 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist." "

2.
Artikel 12 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 12 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

In § 22 Absatz 1 Satz 2 des Justizverwaltungskostengesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655) wird nach der Angabe „§§ 5a," die Angabe „5b," eingefügt."

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Zitierungen von Artikel 41 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 41 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
G. v. 25.04.2013 BGBl. I S. 935; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202
Artikel 8 VidVerfG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 01.08.2013)
... 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), wird in der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) nach ...

Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1545; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 2 LuftVSchlG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes (vom 01.08.2013)
... 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert: 1. Die ...


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