Änderung § 6 BGVGebV vom 23.07.2016

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§ 6 BGVGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung
§ 6 BGVGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 5 Abs. 6 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.09.2021) 
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.

(2) Abschnitt I Buchstabe I (Nummer 0750) der Anlage zu § 2 Absatz 1 tritt am 31. Juli 2018 außer Kraft.

(Text alte Fassung)

(3) Diese Verordnung tritt am 14. August 2018 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(3) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 außer Kraft.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.09.2021) 
 



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