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Synopse aller Änderungen der BGVGebV am 23.07.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Juli 2016 durch Artikel 5 des BGebRAG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BGVGebV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BGVGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung
BGVGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 5 Abs. 6 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.09.2021) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.

(2) Abschnitt I Buchstabe I (Nummer 0750) der Anlage zu § 2 Absatz 1 tritt am 31. Juli 2018 außer Kraft.

(Text alte Fassung)

(3) Diese Verordnung tritt am 14. August 2018 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(3) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 außer Kraft.


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