Zitierungen von § 35 MessEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 MessEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MessEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
V. v. 24.03.2015 BGBl. I S. 330; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 649
Anlage MessEGebV (zu § 3) Gebührenverzeichnis ab 1. Januar 20211 (vom 07.04.2021)
... über einen Antrag auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 35 Absatz 2 des Mess- und Eichgesetzes 1.331,60  ... Antrages auf Befreiung oder Änderung einer Entscheidung über die Befreiung nach § 35 des Mess- und Eichgesetzes nach Aufwand entsprechend den Schlüssel- zahlen 19.1.1 ...  ...

Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung
V. v. 30.04.2019 BGBl. I S. 579
Anhang I 1. MessEGebVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... über einen Antrag auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 35 Absatz 2 des Mess- und Eichgesetzes 1.246,80  ... Antrages auf Befreiung oder Änderung einer Entscheidung über die Befreiung nach § 35 des Mess- und Eichgesetzes nach Aufwand entsprechend den Schlüssel- zahlen 19.1.1 ...  ...
Anhang II 1. MessEGebVuaÄndV zu Artikel 2
... über einen Antrag auf Erteilung einer Befreiung gemäß § 35 Absatz 2 des Mess- und Eichgesetzes 1.331,60  ... Antrages auf Befreiung oder Änderung einer Entscheidung über die Befreiung nach § 35 des Mess- und Eichgesetzes nach Aufwand entsprechend den Schlüssel- zahlen 19.1.1 ...  ...


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