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Artikel 3 - Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens (MesswNG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 LMKV § 1, § 3

Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Mai 2012 (BGBl. I S. 1201) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 6 Abs. 1 des Eichgesetzes" durch die Wörter „§ 42 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „§ 7 Abs. 1 des Eichgesetzes" durch die Wörter „§ 43 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 MesswNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MesswNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Diätverordnung und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 218
Artikel 2 DiätVuaÄndV Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, wird wie folgt ...