Artikel 5 - Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens (MesswNG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Tabakprodukt-Verordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 TabProdV § 1

In § 1 Nummer 2 der Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002 (BGBl. I S. 4434), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1944) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 6 Abs. 1 des Eichgesetzes" durch die Wörter „§ 42 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 MesswNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MesswNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Tabakprodukt-Verordnung
V. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1053
Artikel 1 3. TabProdVÄndV
... 11 der Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002 (BGBl. I S. 4434), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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